Berufungsverfahren

Vertretung

Wir gewährleisten eine professionelle und wirkungsvolle Vertretung in Berufungsverfahren sowie in Finanzstrafverfahren vor relevanten Institutionen wie Finanzbehörden, Gebietskrankenkassen, dem unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof.

In gerichtlichen Finanzstrafverfahren stehen wir Ihnen als kompetente Partner an der Seite eines Strafverteidigers bei, um Sie bestmöglich zu vertreten und Ihre Interessen effektiv zu schützen.

 

In den folgenden Fällen haben wir erfolgreich unsere Mandanten vertreten:

GZ. RV/2511-W/06
Ein GmbH Geschäftsführer wurde zur Haftung für Abgaben in Höhe von EUR 151.998,19 herangezogen. Der UFS hat den Haftungsbescheid zur Gänze aufgehoben.

GZ. RV/2471-W/08
Ein OEG Gesellschafter wurde zur Haftung für Abgaben in Höhe von EUR 14.826,50 herangezogen. Dieser Haftungsbescheid wurde vom UFS aufgehoben.

GZ.RV/2567-W/09
In diesem Verfahren vertraten wir eine Leasinggesellschaft, der aus unserer Sicht zu Unrecht Umsatzsteuern und Einkommensteuern im Ausmaß von weit über 1 Mio Euro vorgeschrieben wurden. Das Verfahren hat über 10 Jahre lang gedauert. Allein aus der Berufungsentscheidung mit über 47 Seiten lässt sich die Komplexität des Verfahrens erahnen. Der UFS hat der Berufung zur Vorschreibung der gesamten Einkommensteuer in Höhe von über EUR 700.000,00 stattgegeben. Das Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer liegt mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof. Wir sind optimistisch auch dort recht zu bekommen.
 
VwGH 99/13/0185
Ein GmbH Geschäftsführer wurde wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von S 200.000,00 und einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Gemeinsam mit einem Strafverteidiger konnten wir beim Verwaltungsgerichtshof eine Aufhebung des Straferkenntnisses erreichen.

GZ. FSRV/0034-W/05
Unser Mandant wurde in erster Instanz wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von EUR 6.800,00 und einer Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verurteilt. Wir konnten in zweiter Instanz einen Freispruch für unseren Mandanten erreichen.

GZ.RV/2095-W/12
Die Bundesabgabenordnung (BAO) hat oft ihre Tücken. Manchmal versucht die Finanzbehörde Berufungen rein aus formalen Gründen zurückzuweisen. Dieses Erkenntnis ist ein Schmankerl" für juristisch Interessierte.

GZ.RV/7100618/2015
Dass eine Fahrt zur Volkshochschule mit dem vom Gatten ausgeborgten PKW in ein langwieriges Steuer- und Finanzstrafverfahren führen kann, musste eine Mandantin erfahren. Sie wurde von der Finanzpolizei aufgehalten und das Fahrzeug kontrolliert. Da das Fahrzeug ein Dienstfahrzeug ihres in Deutschland beschäftigen Gatten war, hatte es ein deutsches Kennzeichen. Das war Grund genug für die Finanzverwaltung ihr eine Steuernachzahlung von rund € 6.000,00 vorzuschreiben und ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Vorgeworfen wurde ihr für das Fahrzeug keine NOVA und keine KFZ Steuer entrichtet zu haben. Wir konnten im Verfahren vor dem BFG eine vollständige Aufhebung der Bescheide erreichen.

 

Alle angeführten Fälle können über die öffentlich zugänglichen Portale beim Bundesfinanzgericht und Verwaltungsgerichtshof abgerufen werden.