Betriebsprüfung

Wie bereitet man sich auf die Betriebsprüfung richtig vor?

 

In der Regel wird eine Betriebsprüfung rund eine Woche vor Beginn telefonisch angekündigt. Viel Zeit bleibt zwischen der Ankündigung und dem Prüfungsbeginn also nicht mehr. Sie sollten daher die dem Prüfer zu übergebenden Unterlagen stets "griffbereit" haben. Die Betrriebsprüfer wollen zu Beginn der Prüfung die zu prüfenden Unterlagen in elektronischer Form (sogenannte ACL Files) übergeben bekommen. Diese Dateien sollten daher jederzeit erzeugt werden können. Zu einer guten Vorbereitung gehört auch diese Dateien schon im Vorfeld auf "Unregelmäßigkeiten" zu prüfen, damit es später keine Überraschungen gibt. Sollten Sie in der Vergangenheit irgendwelche "Steuersünden" begangen haben, müssen diese unbedingt vor Prüfungsbeginn mit Ihrem Steuerberater besprochen werden. Denn spätestens bei Prüfungsbeginn müssen diese "Steuersünden" dem Prüfer in Form einer "Selbstanzeige" gebeichtet werden.

 

Soll eine Selbstanzeige gemacht werden?

Hat es in der Vergangenheit Steuerverfehlungen gegeben, können diese spätestens bei Prüfungsbeginn in Form einer "Selbstanzeige" dem Prüfer bekannt gegeben werden, um eine strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Aber Vorsicht, eine Selbstanzeige muss richtig und vollständig erstattet werden, sonst wirkt sie nicht und die Behörde ist über Ihr Fehlverhalten informiert.

 

Wo findet die Betriebsprüfung statt?

Für von uns vertretene Unternehmen wickeln wir die Betriebsprüfung grundsätzlich bei uns in der Kanzlei ab, was sich in der Praxis äußerst bewährt hat. Viele Unternehmen haben gar keinen eigenen Raum, in den Sie den Prüfer setzen könnten. Ein viel wichtiger Aspekt ist aber ein emotionaler. Wenn die Prüfung in unserer Kanzlei abgewickelt wird, sprechen wir mit dem Prüfer auf einer rein fachlichen, emotionslosen Ebene, was für alle Seiten Vorteile hat.

 

Wieviele Jahre werden geprüft?

In der Regel prüft das Finanzamt die letzten drei veranlagen Jahre. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer in Form einer sogenannten "Umsatzsteuernachschau" bis zum letzten Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum geprüft.

 

Ablauf der Betriebsprüfung

Nach dem die Unterlagen formal übergeben wurden, läßt der Prüfer die übergebenen Unterlagen durch sein Prüfprogramm auswerten. Entdeckt er dabei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten wird er Detailbelege und Erklärungen anfordern. Die Detailunterlagen und Erläuterungen werden dem Prüfer übergeben bzw. mit ihm diskutiert. Zum Schluß der Prüfung wird der Prüfer seine Prüfungsfeststellungen in einem sogenannte "Schlußbesprechungsprogramm" zusammenstellen und gemeinsam mit dem Steuerpflichtigen und dessen Berater eine Schlußbesprechung abhalten. Dabei werden nochmals alle Punkt ausdiskutiert. Die Prüfer müssen sich bei der Durchführung der Prüfung an spezielle Dienstanweisungen halten, die im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung stehen. Ein Exemplar dieses Handbuches können Sie herunterladen:  Organisationshandbuch der Finanzverwaltung

 

Dürfen Auskünfte auch verweigert werden?

Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet, alle Informationen betreffend seine Steuerpflichten dem Finanzamt gegenüber offenzulegen. Genau hier liegt natürlich auch die Grenze. Auskünfte betreffend sein Privatleben brauchen selbstverständlich nicht gegeben werden.

 

Ist eine Vertretung durch einen Steuerberater notwendig?

Zögern Sie nicht bei einer Betriebsprüfung einen Steuerberater Ihres Vertrauens beizuziehen. Glauben Sie uns, das Honorar für die Vertretung bei einer Betriebsprüfung sparen Sie sich garantiert über die geringere Steuernachzahlung wieder ein.

 

Finanzpolizei

Die Finanzpolizei in Österreich ist eine spezielle Kontrolleinheit des Amtes für Betrugsbekämpfung. Sie hat die Aufgabe, Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, illegales Glücksspiel und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Die Finanzpolizei verfolgt das Ziel, die finanziellen Interessen Österreichs zu schützen. Ihre Befugnisse umfassen das Betretungs- und Anhalterecht sowie das Recht auf Identitätsfeststellung. Die Aufgaben der Finanzpolizei umfassen die Steueraufsicht, die Sicherung von Besteuerungsgrundlagen und die Weiterleitung von Erkenntnissen an die zuständigen Behörden. Sie kontrolliert auch die Einhaltung von arbeitsmarkt- und glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Meldepflichten von Unternehmen. Die Finanzpolizei führt eigene Ermittlungen durch und arbeitet eng mit dem Daten-, Informations- und Aufbereitungscenter zusammen. Sie unterstützt die Betrugsbekämpfungsstrategie des Bundesministeriums für Finanzen und kann von Abgabenbehörden und dem Bereich Strafsachen des Amtes für Betrugsbekämpfung beauftragt werden. Die Organe der Finanzpolizei haben Befugnisse wie Beschlagnahme und Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzug. Sie können auch Ermittlungen wegen Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit durchführen.