EU-Meldepflichtgesetz 

Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl. Nr. L 139 vom 05.06.2018 S. 1, in österreichisches Recht.

Das BMF informiert mit diesem Schreiben über die aktuelle Rechtsansicht in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine vorläufige Einschätzung handelt und sich diese zu einem späteren Zeitpunkt ändern kann, falls sich eine anderslautende Auslegung und Anwendung der Richtlinie ergibt.