Airbnb - Vermietung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen - wann ist das zulässig?

Auch in der Novelle der Wiener Bauordnung 2018 wurde klargestellt, dass die regelmäßige kurzfristige Nutzung für Beherbergungszwecke in Wohnzonen (das sind die Bezirke 1-9 und 20) nicht zulässig ist. Damit ist die kurzfristige Vermietung nur zulässig, wenn die Wohnhäuser nicht in den Innenbezirken Wiens liegen, und keine Restriktionen des Wohnungseigentumsrechts oder des Mietrechtes vorliegen.


Airbnb bei Mietwohnungen.


Sofern in einem Mietvertrag die Untervermietung oder Weitergabe der Mietwohnung nicht ausdrücklich erlaubt ist, setzt man sich bei der (wiederholten)  kurzfristigen Vermietung einer Wohnung über Airbnb der Gefahr rechtlicher Schritte des Vermieters aus: Wohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen können zwar teilweise untervermietet werden. Dies allerdings nicht zu einem übermäßig hohen Entgelt (das ist mehr als 80% der Miete). Da die Mieteinnahmen bei Wohnungen, die dauernd über Vermietungsplattformen angeboten werden, regelmäßig wohl höher als 180% der Hauptmiete sind, ist diese Kündigungsvoraussetzung rasch erfüllt.
Der Vermieter ist diesfalls zur Kündigung des Hauptmietvertrages berechtigt. Alternativ kann er auch mit Unterlassungsklage gegen die Mieter wegen vertragswidriger Untervermietung vorgehen. Auch für Neubauobjekte sind die üblicherweise in Mietverträgen vereinbarten Untermietverbote zu beachten. Wenn in einem Mietvertrag über ein Neubauobjekt kein Untermietrecht eingeräumt wurde, besteht das Risiko, dass der Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt ist, oder Unterlassungsansprüche durchsetzen kann.


Airbnb bei Eigentumswohnungen.


Auch die kurzfristige Vermietung einer Eigentumswohnung für touristische Zwecke ist lediglich innerhalb der Grenzen des Wohnungseigentumsrechtes möglich: Ist die Eigentumswohnung im Nutzwertgutachten für Wohnzwecke gewidmet, und enthält der Wohnungseigentumsvertrag keine Regelung, dass die Nutzung für geschäftliche Zwecke oder für Zwecke kurzfristiger Vermietung (zb Airbnb) zulässig ist, darf eine Wohnung nicht für derartige Zwecke vermietet werden.
Fühlen sich Dritte (wie Miteigentümer, oder sogar Mieter) ob der damit verbundenen Beeinträchtigungen wie Lärm, zusätzliche Frequenz hausfremder Personen in der Wohnhausanlage, zusätzlicher Müll, etc gestört, müssen sie dies nicht hinnehmen. Sie können mit Unterlassungsklage gegen den betreffenden Mit- und Wohnungseigentümer vorgehen. Auch eine Änderung des Wohnungseigentumsvertrages und des Nutzwertgutachtens dahingehend, dass eine Vermietung im Rahmen kurzfristiger Überlassungen zu touristischen Zwecken möglich ist, ist nicht ohne weiteres möglich. Diese bedarf nämlich der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer. Erfahrungsgemäß ist daher in größeren Wohnhausanlagen die Änderung von Wohnungseigentumsverträgen kaum durchzusetzen.


Wiener Bauordnung


Nach der Novelle der Wiener Bauordnung 2018 ist die kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke in Wohnzonen nicht zulässig. Wohnzonen sind die Wohngebiete und gemischte Baugebiete der Bezirke 1 bis 9 und 20, sohin sämtliche innerstädtischen Bereiche Wiens. Die gewerbliche Nutzung stellt nach den Erläuternden Bemerkungen zur Bauordnungsnovelle nicht auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung ab, sondern ist im Sinne einer regelmäßigen Zurverfügungstellung von Wohnräumen für Beherbergungszwecke gegen Entgelt zu verstehen. Dies bedeutet, dass – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage nach der Bauordnung –  auch die bloße Raumvermietung – ohne zusätzliche Dienstleistungen, wie zB Verabreichung von Frühstück, Reinigung, Zurverfügungstellung von Bettwäsche, etc – in Wohnräumen, die in Wohnzonen gelegen sind, nicht zulässig ist. Das Zuwiderhandeln gegen die diese Bestimmung ist mit Verwaltungsstrafe bis zu EUR 21.000 bedroht.