Arbeitszeit-Urteil des EuGH: Kommt die Stechuhr für alle?

Die spanische Gewerkschaft (kurz: CCOO) erhob Klage auf Feststellung der Deutschen Bank SAE, ein System zur Erfassung der von den Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten, um damit die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeit zu überprüfen.


Der EuGH weist zunächst auf die Bedeutung des Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhzeiten hin. Ohne ein System mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen wird, kann jedoch eine objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, und somit auch der geleisteten Überstunden sowie der Einhaltung von Höchstarbeits- und Ruhezeiten, nicht gewährleistet werden. So ist es für Arbeitnehmer schwer bzw praktisch unmöglich ihre Rechte durchzusetzen.


Deshalb entschied der EuGH, dass alle EU-Staaten dafür zu sorgen haben, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann.


Rechtslage in Österreich – Auswirkungen des Arbeitszeit-Urteils auf den Arbeitsalltag


In Österreich gelten bereits jetzt gemäß § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) umfassende Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Dennoch wird das EuGH-Urteil womöglich Auswirkungen auf Außendienst- und Homeoffice-Mitarbeiter haben. Diese müssen gemäß § 26 Abs 3 AZG derzeit nur Tagessalden, also die Dauer der Tagesarbeitszeit, aufzeichnen. Dies könnte bei einer strengen Auslegung des EuGH-Urteils künftig nicht mehr ausreichen.


Eine vollständige Erfassung der Arbeitszeit ist in Zeiten der Arbeitszeitflexibilisierung oft schwierig, da Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verschwimmen. Muss zb künftig des Lesen und Beantworten von Firmenmails von zuhause aus auch dokumentiert werden? Soll die Arbeitszeit im Homeoffice oder im Außendienst künftig über Apps oder eine elektronische Erfassung am Laptop registriert werden? Wird das Führen von händischen Aufzeichnungen durch die Mitarbeiter selbst künftig nicht mehr ausreichen und wird wieder überall die sog Stechuhr eingeführt?

 

Wie sehen eigentlich korrekte Arbeitszeitaufzeichnungen aus? Ein Muster für Arbeitszeitaufzeichnungen können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen: Muster für Arbeitszeitaufzeichnungen

 

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