Auswirkungen von Trumps Exekutivorder auf den OECD-Globalsteuerdeal und deren Relevanz für Fiskalvertreter in Österreich

 

Hintergrund der Exekutivorder

Am 20. Januar 2025 unterzeichnete der neu gewählte US-Präsident Donald Trump eine Exekutivorder, die die Beteiligung der Vereinigten Staaten am OECD-Globalsteuerdeal aufhebt. Dieses Abkommen, das von der Biden-Regierung unterstützt wurde, sieht unter anderem eine globale Mindeststeuer von 15 % für multinationale Unternehmen vor (Pillar Two). Trump erklärte, dass das Abkommen in den USA keine rechtliche Wirkung habe, es sei denn, es wird explizit vom US-Kongress verabschiedet.

Zusätzlich beauftragte der Präsident das US-Finanzministerium, internationale Steuerregelungen zu überprüfen, die US-amerikanische Unternehmen benachteiligen könnten. Innerhalb von 60 Tagen sollen Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen oder Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.

Was versteht man unter globaler Mindestbesteuerung?

Die globale Mindestbesteuerung ist eine Initiative der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen. Sie sieht vor, dass weltweit tätige Konzerne mindestens 15 % Unternehmenssteuer zahlen müssen, unabhängig davon, wo ihre Gewinne anfallen. Ziel dieser Regelung ist es, Steuerflucht in Niedrigsteuerländer zu verhindern und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Dieses Modell basiert auf dem sogenannten "Pillar Two"-Ansatz der OECD-Steuerreform, der sicherstellt, dass große multinationale Unternehmen ihre Gewinne nicht einfach in Länder mit günstigen Steuersätzen verlagern. Die globale Mindeststeuer soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nicht verzerren, sondern für eine faire Besteuerung auf globaler Ebene sorgen.

Auswirkungen des US-Rückzugs aus dem OECD-Globalsteuerdeal

Der Rückzug der USA aus dem OECD-Steuerabkommen hat weitreichende Auswirkungen auf internationale Steuerregelungen. Besonders betroffen sind ausländische Unternehmen, die in Europa und insbesondere in Österreich wirtschaftlich tätig sind.

Da die USA eine der größten Volkswirtschaften der Welt sind, bedeutet der Ausstieg, dass US-Unternehmen nicht an die 15 %-Mindeststeuer gebunden wären. Dies könnte dazu führen, dass US-Firmen weiterhin Steueroptimierung betreiben und in Niedrigsteuerländer ausweichen. Für europäische Länder wie Österreich könnte dies einen Wettbewerbsnachteil bedeuten, da Unternehmen in der EU weiterhin der Mindeststeuer unterliegen.

Fiskalvertreter in Österreich spielen eine entscheidende Rolle, um ausländischen Unternehmen bei der Einhaltung der lokalen Steuerpflichten zu helfen. Der Rückzug der USA könnte zu Unsicherheiten bei der Anwendung der globalen Mindeststeuer führen und erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung für Unternehmen mit US-Bezug.

Relevanz für ausländische Unternehmen in Österreich

Viele außerhalb der EU ansässige Unternehmen sind in Österreich umsatzsteuerpflichtig, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Funktion eines Fiskalvertreters ist daher essenziell, um steuerliche Risiken zu minimieren und rechtliche Compliance sicherzustellen.

Falls durch Trumps Exekutivorder neue Handelskonflikte entstehen oder Steuerabkommen neu verhandelt werden, könnten sich steuerliche Anforderungen für US-Unternehmen in Österreich verschärfen. Ein professioneller Fiskalvertreter in Österreich hilft ausländischen Unternehmen, sich an neue Regelungen anzupassen und potenzielle Steuerverpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Fazit

Die Entscheidung der USA hat globale Auswirkungen, insbesondere für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Europa. Fiskalvertreter in Österreich bleiben eine zentrale Instanz, um steuerliche Risiken für internationale Unternehmen zu minimieren.