AWS Überbrückungsgarantie zur Die AWS gewährt kostenlose Überbrückungsgarantien für Unternehmen

Die österreichische Regierung hat zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise ein Maßnahmenpaket geschnürt. Unter anderem werden Überbrückungskredite durch die Banken gewährt und die Republik Österreich gewährt kostenlose Überbrückungsgarantien, um die Kreditvergabe zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben
  • Freiberufliche Tätigkeiten

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:

  • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre). 
  • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.  

  • Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen) 
  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Kosten

  • Keine, auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten wird verzichtet

Sicherheiten

Keine Kreditsicherheiten erforderlich (auch keine persönliche Haftung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer des Unternehmens)

 

Antrag

Der Antrag wird durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bankpromesse
    (d.h. eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist die Finanzierung durchzuführen)
  • Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
  • Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind
    • URG-Kriterien:
      • Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
      • spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden

Hier geht es zur Antragstellung: Antrag auf AWS Überbrückungskredit