Corona Familienhärteausgleich

Ab 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich („Corona-Familienhärtefonds“) beantragt werden. Ihr Steuerberater in Wien unterstützt Sie gerne bei der Prüfung der Voraussetzungen. Die Kanzlei füllt gerne gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.

  • Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
  • Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
  • Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
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Antragstellung

Der Antrag erfolgt per persönlich per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:

- vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
  • Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
  • allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)

Den Antrag können Sie hier downloaden: Antragsformular Corona Familienhärteausgleich

Wir besprechen den Antrag gerne gemeinsam mit Ihnen bei einem Termin.