Die energetische Sanierung von Gebäuden ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern bietet auch steuerliche Vorteile. In Österreich können bestimmte Sanierungsmaßnahmen durch die Öko-Sonderausgabenpauschale steuerlich abgesetzt werden. Heinz Kobleder – Steuerberater unterstützt Sie dabei, diese Vorteile optimal zu nutzen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Austausch von Fenstern und Außentüren
Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden
Austausch fossiler Heizungssysteme durch klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Pellets
Um die Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss eine Bundesförderung gemäß Umweltförderungsgesetz gewährt worden sein.
Die Nettoinvestitionskosten (nach Abzug öffentlicher Förderungen) müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
Die Maßnahme muss ein privat genutztes Gebäude oder einen privat genutzten Gebäudeteil betreffen.
Der Antrag auf die Pauschale muss im Zuge der Förderbeantragung bei der Kommunalkredit Public Consulting gestellt werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit erfolgt über fünf Jahre mit jährlich 800 Euro, insgesamt also 4.000 Euro. Werden innerhalb dieser fünf Jahre weitere förderfähige Maßnahmen durchgeführt, verlängert sich der Abschreibungszeitraum auf zehn Jahre.
Für vermietete Wohngebäude gibt es den sogenannten Öko-Zuschlag. Dieser ermöglicht eine zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit von 15 % der Sanierungskosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in den Jahren 2024 und 2025.
Die energetische Sanierung bietet nicht nur ökologische, sondern auch steuerliche Vorteile. Mit der richtigen Planung und Beratung durch Heinz Kobleder – Steuerberater können Sie diese Vorteile optimal nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.