EORI Nummer - Verpflichtung für Importeure und Exporteure

EORi-Nummer

Importeure und Exporteure sind verpflichtet, die sogenannte EORI-Nummer zu beantragen. Die EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) tätig sind. Jeder Unternehmer hat die Verpflichtung, den Antrag auf Registrierung für sich selbst einzubringen. Eine Beantragung durch einen Spediteur ist nicht möglich.

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification-Nummer) muss bei jeder Ausfuhr und Einfuhr und bei jedem Kontakt mit der Zollbehörde verwendet werden. Die Verpflichtung zur Beantragung der EORI-Nummer liegt bei der Zollverwaltung


Beantragung der EORI-Nummer: Registrierung für den Antrag


 
Von der Zollverwaltung wird der EORI-Antrag ausschließlich online in elektronischer Form akzeptiert. Der Antrag kann über folgenden Link zur Website des BMF abgerufen werden: https://zoll.bmf.gv.at/eori
 
Als Hilfestellung für das Ausfüllen des Antrags, kann man sich auf der Homepage des BMF einen Leitfaden downloaden. Den Leitfaden für das Antragsverfahren und auch weitere Informationen zum Thema EORI finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/


Ausdruck und Unterzeichnung des Antrags und Versendung an zuständiges Zollamt

Nach erfolgter Registrierung bekommt die antragstellende Firma ihren Antrag im PDF-Format per E-Mail zugeschickt. Anschließend muss man diesen Antrag ausdrucken, firmenmäßig unterzeichnen und an das für den Sitz der Firma zuständige Zollamt per Post oder Fax schicken. Firmen mit Sitz in Wien können den Antrag an das für sie zuständige Kundenteam vom Zollamt Wien schicken, oder an das Zollamt Wien Brehmstraße 14, A-1110 Wien, Telefon  +43 1 795 90 - 0  +43 1 795 90 - 0 , Fax +43 1 514 33 – 596 10 00.

Achtung: Ohne zusätzliche Unterfertigung und Weiterleitung des ausgedruckten EORI-Antrags an das zuständige Zollamt erfolgt keine Verarbeitung der elektronisch erfassten Daten und somit auch keine Registrierung!

 
Zuteilung der EORI-Nummer

Das zuständige Zollamt überprüft die Richtigkeit der Antragsdaten und bei positiver Bestätigung derselben wird eine entsprechende EORI-Nummer vergeben.  In weiterer Folge wird der Registrierungsbescheid über die Zuteilung der EORI-Nummer übermittelt. Die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge wird voraussichtlich zumindest 10 Arbeitstage betragen.

 

Ihr Steuerberater in Wien steht Ihnen für allen Fragen rund um das Thema Zoll für eine Beratung zur Verfügung. Gerne stellen wir auch die entsprechenden Anträge für Sie. Rufen Sie uns an, wir schicken Ihnen unverbindliche Angebote. Die Erstberatung ist natürlich kostenlos.