In der heutigen Geschäftswelt sind Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) von enormer Bedeutung für Unternehmen. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und erfolgreich am Markt zu agieren, ist ein tiefgreifendes Verständnis der Reporting-Standards in Verbindung mit branchenspezifischen Anforderungen unerlässlich.
Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfordert von rund 2.000 Unternehmen in Österreich eine schrittweise Anpassung ab Anfang 2024. Diese Richtlinie sieht eine obligatorische Prüfung mit begrenzter Sicherheit vor, was sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen mit sich bringt. Durch externe Datenprüfungen gemäß internationalen Standards wird die Qualität der Berichterstattung verbessert, was zu einer besseren Vergleichbarkeit der Informationen führt und somit die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern stärkt.
Angesichts neuer regulatorischer Anforderungen und steigender Transparenz ist die Berechnung von CO2-Emissionen auf Unternehmens- und Produktniveau unerlässlich. Der Corporate Carbon Footprint (CCP) erfasst alle Emissionen, die ein Unternehmen innerhalb eines Jahres verursacht, während der Product Carbon Footprint (PCF) die Emissionen eines bestimmten Produkts oder einer Dienstleistung misst.
Um die EU-Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen, ist es entscheidend, Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken. Die EU-Taxonomie wurde eingeführt, um ein gemeinsames Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen und erfordert umfassende Angaben von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen.
Die CSRD wird erstmals für große Kapitalgesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2025 verbindlich. Es empfiehlt sich jedoch, sich bereits vor der verpflichtenden Berichterstattung mit relevanten ESG-Themen zu beschäftigen und eine nachhaltige Strategie zu entwickeln. Die Richtlinie sieht Mindestangabenpflichten und Offenlegungspflichten vor, während konkrete Zielvorgaben nicht zwingend sind, außer im Hinblick auf die THG-Emissionsziele gemäß dem Pariser Klimaabkommen.
Die CSRD betrifft Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von über 40 Millionen Euro. Kleinstunternehmen sind von der Richtlinie ausgenommen.
Der CO2-Fußabdruck misst die Menge an Treibhausgasemissionen, die durch die Aktivitäten einer bestimmten Person, Organisation oder Gemeinschaft in die Atmosphäre gelangen.