Für Externisten die sich auf die Externistenreifeprüfung (Matura) vorbereiten, gelten in Österreich verschiedene Regelungen in Bezug auf die Familienbeihilfe und Sozialversicherung.
Die staatliche Unterstützung durch die Familienbeihilfe ist auch für Externisten einer Maturaschule gewährleistet. Grundsätzlich ist der Anspruch auf Familienhilfe bis zum 24. Lebensjahr gewährt in Ausnahmefällen kann dieser Anspruch auch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Zum Beispiel bei:
Für den Erhalt der Familienbeihilfe müssen Externisten nachweisen, dass sie sich in einer ernsthaften Ausbildung befinden. Der Besuch einer Maturaschule mit Vorbereitung auf Externistenreifeprüfung ist als ernsthafte Ausbildung anzusehen, jedoch muss eine regelmäßige Teilnahme an den Kursen und Prüfungen nachweislich erfolgen.
Die Beantragung der Familienbeihilfe erfolgt bei dem Finanzamt. Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt
In Bezug auf die Sozialversicherung können Schüler, also auch Externisten, bis zum 27. Lebensjahr bei einem Elternteil krankenversichert bleiben, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden und kein eigenes Einkommen haben.