Firmenauto Leasing oder Kreditkauf - was ist besser?

Der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) kann seit dem Jahr 2007 von allen natürlichen Personen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass abnutzbares Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Gebäude, „normale" PKW und Kombis, Luftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter etc. sind aber vom FBiG ausgenommen. Beim FBiG können bis zu 13 % des steuerpflichtigen Jahresgewinns, höchstens aber EUR 100.000, steuerfrei bleiben, wenn im betreffenden Kalenderjahr entsprechende Investitionen getätigt wurden.

Vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse und Klein-LKW gelten nicht als PKW oder Kombi und sind daher nicht vom FBiG ausgeschlossen. Der FBiG kann daher nur für kreditfinanzierte Kleinbusse und Klein-LKW (aber natürlich auch für eigenfinanzierte Fahrzeuge) in Anspruch genommen werden. Leasingfahrzeuge sind vom FBiG ausgeschlossen, weil sie nicht ins Anlagevermögen aufgenommen werden.

Ausgenommen sind jene in der Praxis seltenen Fälle, bei denen der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer zu aktivieren ist.

Beim Vergleich von gängigen Leasing- und Kreditangeboten ergibt sich teilweise ein geringer Kostenvorteil für die Leasingvariante. Banken und Leasinggesellschaften gewähren derzeit für Leasingverträge meist günstigere Zinskonditionen als für Kredite. Dieser Kostenvorteil des Leasings wird aber durch den Vorteil aus dem FBiG beim Kreditkauf meist besser gemacht. Insgesamt kann der Vorteil der Kreditfinanzierung, abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens und damit der Steuerprogression, mehrere Tausend Euro besser sein.

Für alle vom FBiG ausgeschlossene PKW und Kombis kann die Frage Leasing oder Kredit aufgrund der meist nur schwer vergleichbaren Angebote der Leasinggesellschaften und Banken nur durch eine vollständige Veranlagungssimulation über die geplante Nutzungsdauer beantwortet werden. Dabei werden die für das Leasing oder den Kredit anfallenden Zahlungen (Leasinganzahlungen bzw. Leasingvorauszahlungen, Leasingraten, Kredittilgungen, Zinsen, Gebühren, Restwerte und Verkaufserlöse) und die sich daraus ergebende Steuerersparnis ermittelt.

Anschließend werden diese Zahlungsströme durch Abzinsung auf einen Barwert vergleichbar gemacht und gegenübergestellt, woraus sich häufig nur geringfügige Vorteile für die eine oder andere Variante ergeben.

Rein steuerlich ist übrigens kein nennenswerter Unterschied zwischen eine Leasing- und einer Kreditvariante, da sowohl die Leasingrate als auch die Kreditrate steuerlich absetzbar sind.

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