Gastronomiepaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein Gastronomiepaket vorgestellt, mit dem Gastronomiebetriebe um 500 Mio. Euro entlastet werden sollen. Im Rahmen dieses Pakets sinkt die Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke für Umsätze im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 auf 10 Prozent. Die Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro erhöht, die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbare Grundpauschale von 10 auf 15 Prozent des Umsatzes und der im Grundpauschale absetzbare Mindestbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro. Auch das Mobilitätspauschale, ein weiterer pauschal ermittelter Betriebsausgabenposten, soll steigen. Die Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine erhöht sich von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus verwendbar) und von 1,1 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte). Geschäftsessen sollen künftig zu 75 Prozent statt zu 50 Prozent absetzbar sein. Das entspricht 25 Prozent mehr Abzugsfähigkeit. Zudem wird die Schaumweinsteuer gestrichen.