Kosten für Feriencamps steuerlich absetzen

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes kann man Kosten für ein Schwimm- und Fußballcamp in den Ferien steuerlich absetzen.

Entgegen der Ansicht des Finanzamts gelangte das BFG zum Ergebnis, dass die Kosten steuerlich abzugsfähig sind, da es sich bei den Camps ausschließlich um Kinderbetreuung in der Ferienzeit handelt und Wissensvermittlung oder sportliche Betätigung keineswegs im Vordergrund stehen.

Diese Einschätzung wird auch durch die entsprechenden Programme der Feriencamps untermauert, wobei es für die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht hinderlich ist, wenn die Freizeitgestaltung in den Camps pädagogisch sinnvoll gestaltet ist und auch ein entsprechendes Bewegungsangebot für die teilnehmenden Kinder miteinschließt. Überdies spricht für die steuerliche Geltendmachung, dass die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen in einem Camp während der schulfreien Zeit üblicherweise nicht im Vordergrund steht und dass das Ausmaß der sportlichen Betätigung jenes der (Kinder)Betreuung bei weitem unterschreitet. Entsprechend der Lohnsteuerrichtlinien sind neben den Kosten für die Kinderbetreuung (im Feriencamp) auch die Verpflegungskosten - ohne Abzug einer Haushaltsersparnis - steuerlich absetzbar.

Das BFG Urteil können Sie hier downloaden.

Sollten Ihr Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen wollen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir können Ihnen hier gerne weiterhelfen. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir im Rechtsmittelverfahren eine Bescheidänderung zu Gunsten unserer Mandanten erreichen.