Wie Sie Spenden steuerlich absetzen können

Der Gedanke, Gutes zu tun und gleichzeitig davon zu profitieren, klingt für viele verlockend. Im Rahmen des Steuerrechts in Österreich bietet sich Ihnen genau diese Möglichkeit durch die Abzugsfähigkeit von Spenden. Seit dem 1. Jänner 2017 hat sich die Abwicklung dieses Vorgangs erheblich vereinfacht.

Die Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Spenden seit 2017

Seit dem 1. Jänner 2017 sind Spendenorganisationen verpflichtet, Ihre Spenden direkt an das Finanzamt zu melden. So werden Ihre Spenden automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Das heißt für Sie: weniger Aufwand und mehr Zeit für die Dinge, die wirklich zählen.

Was müssen Sie tun, um Spenden absetzen zu können?

Um die Abzugsfähigkeit Ihrer Spenden sicherzustellen, geben Sie bei der Spende Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum korrekt an. Achten Sie darauf, dass die Schreibweise Ihres Namens mit der in Ihrem Meldezettel übereinstimmt.

Praktischer Tipp: Verwenden Sie spezielle Erlagscheine oder geben Sie Ihre Daten im "Verwendungszweck" Ihres herkömmlichen Erlagscheins an. Lassen Sie das Feld "Zahlungsreferenz" frei, werden Ihre Daten automatisch übermittelt.

Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht universell. Es gibt bestimmte Einrichtungen und Organisationen, an die gespendet werden kann, um von der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu profitieren.

Wie finde ich begünstigte Einrichtungen?

Sie können sich auf der offiziellen Webseite des BMF vergewissern, ob die Organisation Ihrer Wahl auf der Liste der begünstigten Einrichtungen steht.

Praktischer Tipp: Seien Sie vorsichtig mit Aussagen wie "Ihre Spende ist steuerlich absetzbar" auf Flyern oder Folders. Diese sind nicht immer verlässlich. Nur die offizielle Liste des Finanzministeriums gibt verlässliche Auskunft.

Begrenzungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden

Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist begrenzt. Für Privatpersonen gilt eine Grenze von bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres. Bei Unternehmen sind bis zu 10 Prozent des Gewinns vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages abzugsfähig.

Automatische Datenübermittlung erleichtert den Prozess

Dank der Neuregelungen findet ein automatischer Datenaustausch zwischen den Spendenorganisationen und dem Finanzamt statt. Dies erleichtert den Prozess sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Finanzverwaltung.

Praktischer Tipp: Um immer aktuell informiert zu sein, können Sie sich zu einem Newsletter des Finanzministeriums anmelden.

Wir hoffen, dass dieser Newsletter Ihnen als Steuerberater in Mödling wertvolle Informationen bietet und stehen Ihnen für weitere Fragen zum Thema Abzugsfähigkeit von Spenden jederzeit zur Verfügung.

P.S. Dieser Artikel dient zur ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zur Abzugsfähigkeit von Spenden wenden Sie sich bitte direkt an uns.