Steuerreform tritt in Kraft

Mit September tritt der wegen der Coronakrise vorgezogene Teil der Steuerreform in Kraft. Rückwirkend mit Jahresanfang sinkt der unterste Steuersatz für alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von 25 auf 20 Prozent. Die maximal mögliche Negativsteuer für Geringverdiener steigt von 300 auf 400 Euro.

Die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent bewirkt für alle Einkommen ab 1.800 Euro brutto monatlich, eine Entlastung von 350 Euro pro Jahr. Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer im September „aufrollen“ und neu berechnen. Wer weniger verdient, hat von der Steuersenkung weniger bzw. erhält die auf bis zu 400 Euro erhöhte Negativsteuer.

Wie hoch sich die Steuerreform auf jemand auswirkt, kann sich dies auf dem Steuerrechner des BMF ausrechnen lassen: Steuerrechner

Haben Sie Fragen zur rückwirkenden Aufrollung der Lohnsteuer? Ihr Steuerberater in Mödling berät Sie gerne in allen Fragen rund um die Lohnverrechnung.