Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Unternehmensstrafrechts. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Verbände und Unternehmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte des Gesetzes und geben praktische Tipps für ein effektives strafrechtliches Risikomanagement.
Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Unternehmensformen, darunter Aktiengesellschaften, GmbHs, Privatstiftungen und Vereine. Es ist also für fast jedes Unternehmen relevant, unabhängig von seiner Größe oder Branche.
Ein Verband kann nur dann belangt werden, wenn eine Straftat einer natürlichen Person dem Verband zugerechnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Straftat entweder zu Gunsten des Verbandes begangen wurde oder Verbandspflichten verletzt wurden.
Beispiel: Ein Geschäftsführer nimmt Bestechungsgelder an, um einen Vertrag abzuschließen. Diese Handlung kann dem Unternehmen zugerechnet werden, da sie zu dessen Gunsten erfolgte.
Hierzu zählen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und andere Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung. Die Straftat eines Entscheidungsträgers kann dem Verband sofort zugerechnet werden.
Das sind Personen in einem Arbeits-, Lehr- oder anderem Ausbildungsverhältnis. Bei Mitarbeitern müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit ihre Straftaten dem Verband zugerechnet werden können.
Beispiel: Ein Mitarbeiter verursacht durch Fahrlässigkeit einen Unfall. Wenn das Unternehmen seine Verbandspflichten, wie etwa Arbeitsschutzbestimmungen, nicht erfüllt hat, kann die Straftat dem Unternehmen zugerechnet werden.
Das Gesetz sieht verschiedene Sanktionen vor, darunter Geldbußen, die sich am Jahresertrag des Unternehmens bemessen. Die Geldbußen sind nach der Schwere der Delikte gestaffelt.
Neben Geldbußen können auch Weisungen, insbesondere Aufträge zur Schadenswiedergutmachung, oder Diversionen verhängt werden.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden, um eine Zurechnung von Straftaten zu vermeiden.
Eine effiziente Unternehmensstruktur kann das Risiko einer Strafbarkeit reduzieren. Dazu gehören sorgfältige Personalauswahl und angemessene Kontrollmechanismen.
Unternehmen sollten einen Krisenplan und einen Krisenmanager haben, um im Falle einer strafrechtlichen Untersuchung vorbereitet zu sein.
Eine der effektivsten Methoden zur Risikominderung ist die Schulung der Mitarbeiter. Durch regelmäßige Schulungen können Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden.
Während das Risiko einer Verbandsgeldbuße selbst nicht versicherbar ist, können die Verfahrenskosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das ernsthafte Konsequenzen für Unternehmen haben kann. Ein proaktives strafrechtliches Risikomanagement ist daher unerlässlich. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.