SVS Pflichtversicherung für neue Selbständige

Die SVS Pflichtversicherung für Neue Selbständige in Österreich

Als erfahrener Steuerberater ist es mir ein Anliegen, Sie, liebe selbständige Unternehmer, über die Bestimmungen der Sozialversicherung für Neue Selbständige in Österreich zu informieren. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der SVS Pflichtversicherung geben.

An wen richtet sich diese Information?

Die Informationen in diesem Artikel gelten für selbständig Erwerbstätige, die keiner gesetzlichen Interessenvertretung (Kammer) angehören. Diese Gruppe von Selbständigen wird als Neue Selbständige bezeichnet.

In welcher Form bin ich als Neue Selbständige versichert?

Als Neue Selbständige können Sie in den folgenden Sparten der Sozialversicherung versichert sein:

1. Pensionsversicherung
2. Krankenversicherung
3. Unfallversicherung

Wann beginnt bzw. endet mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich am Tag, an dem Ihre Überschreitungserklärung bei der SVS eingeht. Der Versicherungsschutz endet am letzten Tag des Kalendermonats, in dem Sie Ihre selbständige Tätigkeit einstellen oder Ihre Berufsbefugnis wegfällt.

Ab welchem Einkommen gilt für mich die Pflichtversicherung?

Die Pflichtversicherung gilt in allen drei Sparten (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung), wenn Ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen. Die Versicherungsgrenze liegt im Jahr 2023 bei 6.010,92 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre selbständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben oder ob diese die einzige Einkommensquelle darstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beurteilung, ob Ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen, erst möglich ist, wenn Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sie können den Beginn der Pflichtversicherung jedoch auch selbst auslösen, indem Sie eine Erklärung abgeben, dass Ihre Einkünfte über der Versicherungsgrenze liegen werden. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen, auch wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte unter der Versicherungsgrenze liegen sollten.

Achtung: Wenn Sie keine Erklärung abgeben oder Ihre Einkünfte unter der Versicherungsgrenze liegen, wird Ihr Einkommen im Nachhinein anhand Ihres Einkommensteuerbescheides geprüft. Sollten Ihre tatsächlichen Einkünfte die Versicherungsgrenze überschreiten, müssen Sie Beiträge rückwirkend zahlen, inklusive eines Beitragszuschlags in Höhe von 9,3 Prozent der Beiträge. Diesen Zuschlag können Sie vermeiden, indem Sie die Überschreitung der Versicherungsgrenze innerhalb von acht Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides melden.

Ihre Pensionsversicherung

Die gewerbliche Pensionsversicherung für Neue Selbständige unterscheidet sich kaum von der Pensionsversicherung der Arbeitnehmer. Sie können nahezu die gleichen Pensionen und Berechnungsregeln erwarten.

Ihre Krankenversicherung

Der gewerbliche Krankenversicherungsschutz entspricht weitgehend dem der Österreichischen Gesundheitskasse. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, wie zum Beispiel einen Selbstbehalt für bestimmte Leistungen wie ärztliche Hilfe. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung vom Selbstbehalt möglich, zum Beispiel aus sozialen Gründen.

Es wird auch zwischen sachleistungs- und geldleistungsberechtigten Versicherten unterschieden. Sachleistungsberechtigte nehmen Pflichtleistungen der Krankenversicherung mit der e-card in Anspruch, während Geldleistungsberechtigte die Kosten bestimmter Leistungen wie ärztliche Hilfe zunächst selbst tragen und für eingereichte Rechnungen eine Vergütung erhalten.

Wie hoch sind meine Versicherungsbeiträge?

Die Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Pensions- und Krankenversicherung hängen von Ihrer Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz ab. Es gibt vorläufige und endgültige Versicherungsbeiträge.

Die vorläufige Beitragsgrundlage errechnet sich aus Ihren Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit im drittvorangegangenen Jahr (2020 für 2023). Ein bestimmter Prozentsatz dieser Einkünfte wird als vorläufige Versicherungsbeiträge vorgeschrieben. Die endgültige Beitragsgrundlage richtet sich nach Ihren Einkünften im Beitragsjahr und wird nach Erhalt Ihres Steuerbescheides nachbemessen.

Für Berufsanfänger werden in den ersten drei Kalenderjahren vorläufige Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet, die sich an der Versicherungsgrenze orientiert. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Beitragsjahr vorliegt, erfolgt die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage, und gegebenenfalls müssen nachträglich höhere Beiträge vorgeschrieben werden (Nachbemessung).

Mehrfachversicherung

Wenn Sie neben Ihrer gewerblichen Tätigkeit auch andere Einkünfte haben, beispielsweise als Angestellter, Landwirt oder Rentner, sind Sie mehrfachversichert. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich für alle Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Pflichtversicherung leisten müssen. Dabei wird die Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2023: 81.900 Euro jährlich) als Beitragsgrundlage herangezogen, und Ihre Beiträge sind entsprechend begrenzt.

Für weitere relevante Themen wie "Selbständigenvorsorge," "Arbeitslosenversicherung" und "Optionen in der GSVG-Krankenversicherung" finden Sie Informationen in unseren Infoblättern auf unserer Website.

Es ist entscheidend, die SVS Pflichtversicherung als Neue Selbständige in Österreich zu verstehen und ihre Bestimmungen einzuhalten, um eine umfassende soziale Absicherung zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfehle ich Ihnen, sich an einen kompetenten Steuerberater oder die SVS zu wenden.