Urlaubsvorgriff

Die Problematik besteht vor allem darin, dass  - sollte keine gesonderte Vereinbarung getroffen werden – davon auszugehen ist, dass der Dienstgeber dem Dienstnehmer die noch nicht entstandenen Urlaubstage sozusagen „schenken" wollte und nicht mit zukünftig entstehenden Anspruch gegengerechnet werden.


Der OGH hat in seiner Entscheidung  vom Jänner 2015 (9 ObA 135/14i) folgendes festgestellt: Ein Dienstnehmer, der für sein laufendes Urlaubsjahr nur noch 6 offene Urlaubstage hatte, beantragte einen Urlaub von 12 Urlaubstagen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer waren sich zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass es sich hierbei um einen Urlaubsvorgriff in das nächste Urlaubsjahr handelte – dementsprechend genehmigte der Arbeitgeber den Urlaub. Die Problematik entstand als das Dienstverhältnis beendet wurde: Der Arbeitnehmer wollte auch Geldersatz für die 6 im Voraus konsumierten Urlaubstage. Er argumentierte, dass er sich den Urlaub nicht genommen hätte, hätte er gewusst, dass es sich hierbei um einen Urlaubsvorgriff handle. Der Arbeitgeber hingegen meinte, dass dies dem Arbeitnehmer nicht zustünde, da es sich in der Situation um einen Urlaubsvorgriff handle und er nicht auch noch hierfür bezahlen möchte.


Das Gericht entschied, dass mangels einer gesonderten Vereinbarung hier kein Urlaubsvorgriff stattgefunden hat – man müsse davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub schenken wollte. Dieses Urteil ist in dieser Situation erstaunlich, da sich beide Parteien des Urlaubsvorgriffs nicht bewusst waren – dennoch wurde eine Schenkung unterstellt.


Zusammengefasst empfiehlt es sich jedenfalls, einen Urlaubsvorgriff immer schriftlich zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass von keiner Schenkung auszugehen ist.  Es sollte zudem festgehalten werden, dass dem Arbeitnehmer dadurch nicht mehr Urlaub gebührt als der im Gesetz definierte Anspruch, sondern das in diesem Fall die Verteilung des Anspruches verändert wird, in dem ein Vorgriff gestattet wird. Eine Mustervereinbarung können Sie hier downloaden: -> Mustervereinbarung Urlaubsvorgriff 

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