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Steuerberater

Mag. Heinz Kobleder

Willkommen bei der Kanzlei Kobleder – Ihrem erfahrenen Steuerberater in Mödling.

Das Team der Kanzlei Kobleder steht Ihnen seit 1991 zur Seite und bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen im Bereich Steuerberatung. Unser engagiertes Team unter der Leitung von Mag. Heinz Kobleder kombiniert langjährige Erfahrung mit tiefem Fachwissen, um Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Leistungen

Unser Portfolio erstreckt sich von der Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen über die individuelle Steuergestaltung bis hin zur Begleitung in Rechtsmittel- und Strafverfahren. Wir verstehen die Komplexität des Steuerrechts und sorgen dafür, dass Sie stets den Überblick behalten.

Warum Kanzlei Kobleder?

In einer Welt voller steuerlicher Herausforderungen bieten wir Ihnen Sicherheit und Expertise. Unsere spezialisierten Berater vertreten Sie kompetent und zielgerichtet in allen Verfahren vor Finanzämtern, Krankenkassen, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Ihr Erfolg ist unser Ziel – deshalb setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein.

Modernes Denken, bewährte Werte

Wir verstehen, dass sich die Anforderungen an eine zeitgemäße Steuerberatung ständig wandeln. Daher kombinieren wir modernes Denken mit den bewährten Werten der Verlässlichkeit, Integrität und Kundenorientierung. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind, sind Sie bei der Kanzlei Kobleder an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

  • Strafen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

    Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Unternehmensstrafrechts. Es legt fest, wann Unternehmen für Straftaten ihrer Entscheidungsträger oder Mitarbeiter strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Zu den Sanktionen gehören Geldbußen und weitere Maßnahmen. Ein effektives strafrechtliches Risikomanagement, das die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und eine effiziente Organisationsstruktur umfasst, ist daher unerlässlich.

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    Strafen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

    Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Unternehmensstrafrechts. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Verbände und Unternehmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte des Gesetzes und geben praktische Tipps für ein effektives strafrechtliches Risikomanagement.

    Was ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz?

    Anwendungsbereich

    Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Unternehmensformen, darunter Aktiengesellschaften, GmbHs, Privatstiftungen und Vereine. Es ist also für fast jedes Unternehmen relevant, unabhängig von seiner Größe oder Branche.

    Straftatbestand und Zurechnung

    Ein Verband kann nur dann belangt werden, wenn eine Straftat einer natürlichen Person dem Verband zugerechnet werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Straftat entweder zu Gunsten des Verbandes begangen wurde oder Verbandspflichten verletzt wurden.

    Beispiel: Ein Geschäftsführer nimmt Bestechungsgelder an, um einen Vertrag abzuschließen. Diese Handlung kann dem Unternehmen zugerechnet werden, da sie zu dessen Gunsten erfolgte.

    Unterschied zwischen Entscheidungsträgern und Mitarbeitern

    Entscheidungsträger

    Hierzu zählen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und andere Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung. Die Straftat eines Entscheidungsträgers kann dem Verband sofort zugerechnet werden.

    Mitarbeiter

    Das sind Personen in einem Arbeits-, Lehr- oder anderem Ausbildungsverhältnis. Bei Mitarbeitern müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, damit ihre Straftaten dem Verband zugerechnet werden können.

    Beispiel: Ein Mitarbeiter verursacht durch Fahrlässigkeit einen Unfall. Wenn das Unternehmen seine Verbandspflichten, wie etwa Arbeitsschutzbestimmungen, nicht erfüllt hat, kann die Straftat dem Unternehmen zugerechnet werden.

    Sanktionen nach dem VbVG

    Geldbußen

    Das Gesetz sieht verschiedene Sanktionen vor, darunter Geldbußen, die sich am Jahresertrag des Unternehmens bemessen. Die Geldbußen sind nach der Schwere der Delikte gestaffelt.

    Weitere Sanktionen

    Neben Geldbußen können auch Weisungen, insbesondere Aufträge zur Schadenswiedergutmachung, oder Diversionen verhängt werden.

    Strafrechtliches Risikomanagement

    Verbandspflichten

    Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden, um eine Zurechnung von Straftaten zu vermeiden.

    Organisationsstruktur

    Eine effiziente Unternehmensstruktur kann das Risiko einer Strafbarkeit reduzieren. Dazu gehören sorgfältige Personalauswahl und angemessene Kontrollmechanismen.

    Krisenvorbereitung

    Unternehmen sollten einen Krisenplan und einen Krisenmanager haben, um im Falle einer strafrechtlichen Untersuchung vorbereitet zu sein.

    Risikoverminderung

    Schulung der Mitarbeiter

    Eine der effektivsten Methoden zur Risikominderung ist die Schulung der Mitarbeiter. Durch regelmäßige Schulungen können Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden.

    Versicherung

    Während das Risiko einer Verbandsgeldbuße selbst nicht versicherbar ist, können die Verfahrenskosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

    Fazit und Handlungsempfehlungen

    Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das ernsthafte Konsequenzen für Unternehmen haben kann. Ein proaktives strafrechtliches Risikomanagement ist daher unerlässlich. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

  • Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige

    In diesem Artikel wurden die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige ausführlich besprochen. Von Sachleistungen wie ärztlicher Hilfe bis hin zu Betriebshilfe für unterbrechungsfreie Abläufe und dem Anspruch auf Wochengeld als finanzielle Unterstützung wurden die Möglichkeiten beleuchtet, die Selbständige während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen können. Es wurde betont, wie wichtig es ist, die Schwangerschaft rechtzeitig zu melden und die erforderlichen Schritte für den Erhalt dieser Leistungen zu unternehmen.

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    Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige

    Als professioneller Steuerberater in Mödling ist es mir eine wichtige Aufgabe, Sie über verschiedene finanzielle Aspekte in Ihrem unternehmerischen Leben zu informieren. Heute möchte ich Ihnen einen Einblick in die Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige geben. Schwangerschaft ist eine aufregende Phase im Leben einer Frau, doch als selbständige Unternehmerin gibt es spezifische Fragen und Anliegen, die berücksichtigt werden müssen.

    Der Versicherungsfall der Mutterschaft

    Im Rahmen der Sozialversicherung werden Leistungen aus dem "Versicherungsfall der Mutterschaft" erbracht, wenn Sie als selbständige Frau schwanger sind. Dieser Versicherungsfall umfasst nicht nur die Schwangerschaft selbst, sondern auch die Entbindung und die daraus resultierenden Folgen. Die Versicherung greift ab dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung oder bei einer vorzeitigen Entbindung mit dem Entbindungstag.

    Sachleistungen und kostenfreie Pflege

    Während dieser Phase stehen Ihnen verschiedene Sachleistungen zur Verfügung. Dazu gehören ärztliche Hilfe, Unterstützung durch Hebammen, diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern sowie Heilmittel und Heilbehelfe. Bei der Entbindung haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflege in einer Krankenanstalt, die bis zu zehn Tage dauern kann.

    Betriebshilfe für unterbrechungsfreie Abläufe

    Selbständige Frauen, dazu zählen Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bäuerinnen, haben Anspruch auf Betriebshilfe. Betriebshilfe bedeutet, dass eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer unaufschiebbare Arbeiten übernimmt, damit Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterlaufen kann. Dieser Anspruch besteht für die letzten acht Wochen vor der Geburt, den Tag der Entbindung und weitere acht Wochen nach der Geburt. In besonderen Situationen, in denen die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist, kann der Anspruchszeitraum erweitert werden.

    Verlängerter Anspruch bei besonderen Umständen

    Nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt sowie nach einem Kaiserschnitt kann der Anspruchszeitraum auf bis zu zwölf Wochen nach der Geburt verlängert werden. Wenn Ihr Kind früher als erwartet auf die Welt kommt, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Anzahl der Tage, um die das Kind früher geboren wurde. Der Anspruch auf Betriebshilfe besteht maximal für 16 Wochen.

    Wochengeld als finanzielle Unterstützung

    Wenn keine geeignete Betriebshilfe zur Verfügung gestellt werden kann, haben Sie als selbständige Frau Anspruch auf Wochengeld. Dieses wird gewährt, wenn Sie während der letzten acht Wochen vor der Geburt, am Tag der Geburt und acht Wochen danach eine betriebsfremde oder nicht betriebsfremde Hilfe ständig einsetzen. Die Hilfe muss mindestens an vier Tagen pro Woche oder im Umfang von 20 Wochenstunden erfolgen. Auch hier gelten spezielle Regelungen bei bestimmten Umständen, in denen Betriebshilfe nicht möglich ist.

    Antragsstellung und Formalitäten

    Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie den Eintritt Ihrer Schwangerschaft rechtzeitig bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen melden. Dies sollte spätestens am Beginn des dritten Monats vor der voraussichtlichen Entbindung geschehen. Benötigte Unterlagen und Antragsformulare erhalten Sie von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

    Fazit

    Als schwangere Selbständige stehen Ihnen wichtige Leistungen der Sozialversicherung zur Unterstützung Ihrer Gesundheit und Ihres Unternehmens zur Verfügung. Von Sachleistungen über Betriebshilfe bis hin zum Wochengeld gibt es verschiedene Möglichkeiten, um diese aufregende Lebensphase bestmöglich zu meistern. Vergessen Sie nicht, Ihre Schwangerschaft rechtzeitig zu melden und die erforderlichen Schritte für den Erhalt dieser Leistungen zu unternehmen.

    Ich stehe Ihnen als professioneller Steuerberater in Mödling gerne zur Verfügung, um Sie bei steuerlichen und finanziellen Fragen während Ihrer Schwangerschaft und darüber hinaus zu unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder Ihre individuellen Anliegen zu besprechen. Ihre Gesundheit und Ihr unternehmerischer Erfolg sind mir ein wichtiges Anliegen.

  • Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Das neue rechtliche Format der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo) bietet in Österreich zahlreiche Vorteile für Startups und bestehende Unternehmen. Mit einer niedrigeren Mindesteinlage von €10.000, flexibleren Entscheidungsprozessen durch Kreisbeschlüsse und erweiterten Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung stellt FlexCo eine attraktive Alternative zu traditionellen Rechtsformen wie der GmbH dar. Diese Neuerungen könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs fördern.

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    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Unternehmerisches Handeln in Österreich ist oft mit einer Reihe von bürokratischen Hürden und Restriktionen verbunden. Besonders junge Unternehmen und Startups suchen nach alternativen Wegen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Eine spannende Neuerung ist die Einführung der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo). In diesem Artikel erforschen wir, was diese neue Rechtsform für Ihr Unternehmen bedeuten könnte.

    Für weitere Details können Sie den Gesetzestext hier einsehen.

    Die Revolution des Stammkapitals: Niedrigere Barrieren für Einsteiger

    Einer der großen Vorteile der FlexCo ist die Anpassung des Mindeststammkapitals. Während man für die Gründung einer GmbH bisher 35.000 Euro einplanen musste, benötigen sowohl FlexCo als auch GmbH zukünftig nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro. Diese Änderung senkt die Einstiegshürde und macht die Unternehmensgründung zugänglicher.

    Schnellere Entscheidungen durch flexiblere Umlaufbeschlüsse

    Die FlexCo bietet auch Vorteile bei der internen Entscheidungsfindung. Im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH, bei der ein Umlaufbeschluss nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist, können bei der FlexCo Umlaufbeschlüsse durch den Gesellschaftsvertrag flexibler gestaltet werden. Das ermöglicht eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung, was insbesondere für dynamische Startups ein großer Pluspunkt ist.

    Mehr Möglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligung

    Die FlexCo bietet auch innovative Möglichkeiten, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. So kann die neue Rechtsform sogenannte Unternehmenswert-Anteile einführen, die es erlauben, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen, ohne ihnen Stimmrechte zu gewähren. Diese Möglichkeit bietet sich nicht nur für Startups, sondern auch für etablierte Unternehmen an, die eine stärkere Bindung ihrer Mitarbeiter anstreben.

    FlexCo als Schritt zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit

    Die Einführung der FlexCo könnte ein entscheidender Faktor für die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen sein. Die flexible und an moderne Bedürfnisse angepasste Rechtsform macht Österreich attraktiver für Investoren und Unternehmensgründer.

    Schlussfolgerung

    Die FlexCo ist eine interessante und zeitgemäße Ergänzung zu den bestehenden Gesellschaftsformen in Österreich. Mit niedrigeren finanziellen Einstiegshürden, flexibleren Regelungen für die Entscheidungsfindung und innovativen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung bietet sie gerade für Startups, aber auch für etablierte Unternehmen, attraktive Vorteile.

  • Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

    Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine neue steuerliche Vergünstigung in Österreich, gültig ab 1. Januar 2023. Er ermöglicht es Unternehmen, bis zu 10% ihrer Investitionen in qualifizierte Wirtschaftsgüter von ihrer Steuerbasis abzuziehen. Zusätzlich gibt es einen Öko-Zuschlag von 5% für umweltfreundliche Investitionen. Der IFB zielt darauf ab, Investitionen in moderne und nachhaltige Technologien zu fördern. Qualifizierte Wirtschaftsgüter umfassen neue Maschinen, Anlagen und bestimmte Fahrzeugtypen, wobei geringwertige Wirtschaftsgüter und PKW mit hohem CO2-Ausstoß ausgeschlossen sind. Der IFB muss in der Jahressteuererklärung des Anschaffungsjahres geltend gemacht werden, wobei eine Nachversteuerung bei Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen innerhalb von vier Jahren erforderlich sein kann. Diese steuerliche Maßnahme bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebs zu investieren.

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    Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

     

    Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

    Einführung

    Ab dem 1. Januar 2023 tritt in Österreich eine wichtige steuerliche Änderung in Kraft: der Investitionsfreibetrag (IFB). Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden für Unternehmen, um die Möglichkeiten und Anforderungen des IFB vollständig zu verstehen und zu nutzen.

    Grundlagen des Investitionsfreibetrags

    Definition und Zielsetzung

    Der IFB ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Unternehmen ermöglicht, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Investitionen in qualifizierte Wirtschaftsgüter direkt von ihrer Steuerbasis abzuziehen. Das Ziel ist es, Investitionen in moderne und umweltfreundliche Technologien zu fördern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu stärken.

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

    Um den IFB in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen in Österreich steuerpflichtig sein und in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren, die den Kriterien des IFB entsprechen. Diese Wirtschaftsgüter müssen in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.

    Qualifizierte Investitionsgüter

    Was zählt dazu?

    Zu den qualifizierten Wirtschaftsgütern zählen neue Maschinen, Anlagen und bestimmte Fahrzeugtypen. Wichtig ist, dass diese Güter den neuesten technologischen und ökologischen Standards entsprechen.

    Ausgeschlossene Güter

    Geringwertige Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKW mit hohem CO2-Ausstoß sind vom IFB ausgeschlossen. Dies unterstreicht den Fokus des IFB auf nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen.

    Berechnung und Höhe des IFB

    Standardbetrag des IFB

    Der Grundbetrag des IFB beträgt bis zu 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der qualifizierten Wirtschaftsgüter. Dieser Prozentsatz kann signifikante Steuervorteile bieten.

    Öko-Zuschlag für umweltfreundliche Investitionen

    Für Investitionen in ökologische Technologien gibt es einen zusätzlichen Öko-Zuschlag von 5 %. Dies soll ein Anreiz für Unternehmen sein, in nachhaltige Technologien zu investieren.

    Anwendung und Geltendmachung

    Zeitpunkt der Inanspruchnahme

    Der IFB kann in der Jahressteuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wurde. Eine genaue Planung und zeitliche Koordination der Investitionen sind daher entscheidend.

    Nachversteuerung bei vorzeitiger Veräußerung

    Wenn ein Wirtschaftsgut, für das der IFB in Anspruch genommen wurde, innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, kann eine Nachversteuerung erforderlich sein. Daher ist eine langfristige Planung der Investitionen wichtig.

    Steuerliche Auswirkungen und Vorteile

    Direkte Minderung der Steuerlast

    Durch den IFB wird der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens reduziert, was zu einer direkten Senkung der Steuerlast führt. Dies kann besonders für wachsende Unternehmen von Vorteil sein.

    Ausgleich und Vortrag von Verlusten

    Ein durch den IFB entstandener oder erhöhter Verlust kann ausgleichs- und vortragsfähig sein. Dies bietet Unternehmen zusätzliche Flexibilität in ihrer Steuerplanung.

    Praktische Hinweise und Tipps

    Dokumentation und Nachweisführung

    Eine akkurate Dokumentation aller Investitionen und deren Nutzungsdauer ist entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung des IFB. Unternehmen sollten daher ein robustes System zur Erfassung und Speicherung relevanter Dokumente implementieren.

    Strategische Beratung und Planung

    Die Inanspruchnahme des IFB erfordert strategische Überlegungen und eine frühzeitige Planung. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um alle Vorteile des IFB optimal nutzen zu können.

    Fazit

    Der Investitionsfreibetrag bietet ab 2023 eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen in Österreich, ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig in die Modernisierung und Ökologisierung ihres Betriebs zu investieren. Durch eine gezielte Planung und Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen können Unternehmen von diesem Freibetrag profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Leistungen

Der Kanzlei

    Steuern
    Moderne Steuerberatung, die über reine Zahlen hinausgeht. Unser Service bietet individuelle Lösungen, ständige Aktualisierungen zu Steueränderungen und eine breite Palette von Dienstleistungen, von der Buchhaltung bis zur internationalen Steuerberatung. Vertrauen Sie auf Expertise und Transparenz.
    Buchhaltung
    Steuerberater Mödling ist der zuverlässige Partner für Buchhaltung und steuerliche Beratung. Mit maßgeschneiderten Lösungen, umfassender Buchführung und modernen Technologien unterstützen sie Unternehmen dabei, ihre finanzielle Lage zu optimieren und erfolgreich zu wachsen.
    Gründung
    Sie haben schon immer davon geträumt, sich selbständig zu machen? Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen bei der Unternehmensgründung und greifen daher auf einen breitgefächerten Erfahrungsschatz bei Neugründungen zurück.
    Personalverrechnung
    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen wollen, beraten wir Sie in damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
    Finanzstrafverfahren
    Sie stecken in einem strittigen Betriebsprüfungsverfahren, sind mit Ermittlungen der Behörde oder einer Strafanzeige konfrontiert? Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
    Berufungsverfahren
    Wir vertreten Sie in Berufungsverfahren sowie in Finanzstrafverfahren vor Finanzbehörden.

Die Kanzlei

Das Team & Co

Unsere Arbeit als Steuerberater soll Wirkung zeigen. Ihre Steuerlast soll so gering wie möglich, Ihr Rechnungswesen perfekt organisiert und aussagekräftig sein. Wir bieten Ihnen perfekte Betreuung, ausgezeichnete Fachkenntnisse, tiefe Branchenkenntnisse, modernste Infrastruktur und verlässliche Netzwerke.

Unsere Mitarbeiter

Talent, Esprit und inspirierende Führung sind uns wichtiger als konzeptionelle Rahmenbedingungen. Wir setzen auf Vielfalt bei Bildung, Karriere, Kompetenz & Persönlichkeit

Unser Netzwerk

Um unsere Klienten umfassend beraten zu können, arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Notaren, Rechtsanwälten, IT-Spezialisten, Förderungsspezialisten, Unternehmensberatern und Bankberatern zusammen. Aufgrund unserer Kontakte und jahrelangen Erfahrungen können wir Ihnen für jedes Spezialgebiet einen Topberater zur Verfügung stellen.

Mag. Heinz Kobleder
Steuerberater & geschäftsführender Gesellschafter

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Mag. Heinz Kobleder

Enzersdorferstraße 25
2340 Mödling

Das sagen Kunden über uns
  • Gerne wieder!
     Michaela

    War vor einigen Tagen beim 1. Beratungsgespräch und es war top!

    Man merkt Herrn Kobleder die Erfahrung an. Es war ein sehr aufschlussreiches Gespräch.


  • Danke!
    Marius Oberschmidt

    Kann ich jeder Zeit weiter empfehlen!