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Steuerberater

Mag. Heinz Kobleder

Willkommen bei der Kanzlei Kobleder – Ihrem erfahrenen Steuerberater in Mödling.

Das Team der Kanzlei Kobleder steht Ihnen seit 1991 zur Seite und bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen im Bereich Steuerberatung. Unser engagiertes Team unter der Leitung von Mag. Heinz Kobleder kombiniert langjährige Erfahrung mit tiefem Fachwissen, um Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Leistungen

Unser Portfolio erstreckt sich von der Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen über die individuelle Steuergestaltung bis hin zur Begleitung in Rechtsmittel- und Strafverfahren. Wir verstehen die Komplexität des Steuerrechts und sorgen dafür, dass Sie stets den Überblick behalten.

Warum Kanzlei Kobleder?

In einer Welt voller steuerlicher Herausforderungen bieten wir Ihnen Sicherheit und Expertise. Unsere spezialisierten Berater vertreten Sie kompetent und zielgerichtet in allen Verfahren vor Finanzämtern, Krankenkassen, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Ihr Erfolg ist unser Ziel – deshalb setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein.

Modernes Denken, bewährte Werte

Wir verstehen, dass sich die Anforderungen an eine zeitgemäße Steuerberatung ständig wandeln. Daher kombinieren wir modernes Denken mit den bewährten Werten der Verlässlichkeit, Integrität und Kundenorientierung. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind, sind Sie bei der Kanzlei Kobleder an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

  • Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige

    In diesem Artikel wurden die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige ausführlich besprochen. Von Sachleistungen wie ärztlicher Hilfe bis hin zu Betriebshilfe für unterbrechungsfreie Abläufe und dem Anspruch auf Wochengeld als finanzielle Unterstützung wurden die Möglichkeiten beleuchtet, die Selbständige während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen können. Es wurde betont, wie wichtig es ist, die Schwangerschaft rechtzeitig zu melden und die erforderlichen Schritte für den Erhalt dieser Leistungen zu unternehmen.

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    Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige

    Als professioneller Steuerberater in Mödling ist es mir eine wichtige Aufgabe, Sie über verschiedene finanzielle Aspekte in Ihrem unternehmerischen Leben zu informieren. Heute möchte ich Ihnen einen Einblick in die Leistungen der Sozialversicherung für schwangere Selbständige geben. Schwangerschaft ist eine aufregende Phase im Leben einer Frau, doch als selbständige Unternehmerin gibt es spezifische Fragen und Anliegen, die berücksichtigt werden müssen.

    Der Versicherungsfall der Mutterschaft

    Im Rahmen der Sozialversicherung werden Leistungen aus dem "Versicherungsfall der Mutterschaft" erbracht, wenn Sie als selbständige Frau schwanger sind. Dieser Versicherungsfall umfasst nicht nur die Schwangerschaft selbst, sondern auch die Entbindung und die daraus resultierenden Folgen. Die Versicherung greift ab dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung oder bei einer vorzeitigen Entbindung mit dem Entbindungstag.

    Sachleistungen und kostenfreie Pflege

    Während dieser Phase stehen Ihnen verschiedene Sachleistungen zur Verfügung. Dazu gehören ärztliche Hilfe, Unterstützung durch Hebammen, diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern sowie Heilmittel und Heilbehelfe. Bei der Entbindung haben Sie Anspruch auf kostenfreie Pflege in einer Krankenanstalt, die bis zu zehn Tage dauern kann.

    Betriebshilfe für unterbrechungsfreie Abläufe

    Selbständige Frauen, dazu zählen Gewerbetreibende, neue Selbständige und Bäuerinnen, haben Anspruch auf Betriebshilfe. Betriebshilfe bedeutet, dass eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer unaufschiebbare Arbeiten übernimmt, damit Ihr Betrieb ohne Unterbrechung weiterlaufen kann. Dieser Anspruch besteht für die letzten acht Wochen vor der Geburt, den Tag der Entbindung und weitere acht Wochen nach der Geburt. In besonderen Situationen, in denen die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist, kann der Anspruchszeitraum erweitert werden.

    Verlängerter Anspruch bei besonderen Umständen

    Nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt sowie nach einem Kaiserschnitt kann der Anspruchszeitraum auf bis zu zwölf Wochen nach der Geburt verlängert werden. Wenn Ihr Kind früher als erwartet auf die Welt kommt, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Anzahl der Tage, um die das Kind früher geboren wurde. Der Anspruch auf Betriebshilfe besteht maximal für 16 Wochen.

    Wochengeld als finanzielle Unterstützung

    Wenn keine geeignete Betriebshilfe zur Verfügung gestellt werden kann, haben Sie als selbständige Frau Anspruch auf Wochengeld. Dieses wird gewährt, wenn Sie während der letzten acht Wochen vor der Geburt, am Tag der Geburt und acht Wochen danach eine betriebsfremde oder nicht betriebsfremde Hilfe ständig einsetzen. Die Hilfe muss mindestens an vier Tagen pro Woche oder im Umfang von 20 Wochenstunden erfolgen. Auch hier gelten spezielle Regelungen bei bestimmten Umständen, in denen Betriebshilfe nicht möglich ist.

    Antragsstellung und Formalitäten

    Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie den Eintritt Ihrer Schwangerschaft rechtzeitig bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen melden. Dies sollte spätestens am Beginn des dritten Monats vor der voraussichtlichen Entbindung geschehen. Benötigte Unterlagen und Antragsformulare erhalten Sie von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

    Fazit

    Als schwangere Selbständige stehen Ihnen wichtige Leistungen der Sozialversicherung zur Unterstützung Ihrer Gesundheit und Ihres Unternehmens zur Verfügung. Von Sachleistungen über Betriebshilfe bis hin zum Wochengeld gibt es verschiedene Möglichkeiten, um diese aufregende Lebensphase bestmöglich zu meistern. Vergessen Sie nicht, Ihre Schwangerschaft rechtzeitig zu melden und die erforderlichen Schritte für den Erhalt dieser Leistungen zu unternehmen.

    Ich stehe Ihnen als professioneller Steuerberater in Mödling gerne zur Verfügung, um Sie bei steuerlichen und finanziellen Fragen während Ihrer Schwangerschaft und darüber hinaus zu unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder Ihre individuellen Anliegen zu besprechen. Ihre Gesundheit und Ihr unternehmerischer Erfolg sind mir ein wichtiges Anliegen.

  • Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Das neue rechtliche Format der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo) bietet in Österreich zahlreiche Vorteile für Startups und bestehende Unternehmen. Mit einer niedrigeren Mindesteinlage von €10.000, flexibleren Entscheidungsprozessen durch Kreisbeschlüsse und erweiterten Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung stellt FlexCo eine attraktive Alternative zu traditionellen Rechtsformen wie der GmbH dar. Diese Neuerungen könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs fördern.

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    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Unternehmerisches Handeln in Österreich ist oft mit einer Reihe von bürokratischen Hürden und Restriktionen verbunden. Besonders junge Unternehmen und Startups suchen nach alternativen Wegen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Eine spannende Neuerung ist die Einführung der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo). In diesem Artikel erforschen wir, was diese neue Rechtsform für Ihr Unternehmen bedeuten könnte.

    Für weitere Details können Sie den Gesetzestext hier einsehen.

    Die Revolution des Stammkapitals: Niedrigere Barrieren für Einsteiger

    Einer der großen Vorteile der FlexCo ist die Anpassung des Mindeststammkapitals. Während man für die Gründung einer GmbH bisher 35.000 Euro einplanen musste, benötigen sowohl FlexCo als auch GmbH zukünftig nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro. Diese Änderung senkt die Einstiegshürde und macht die Unternehmensgründung zugänglicher.

    Schnellere Entscheidungen durch flexiblere Umlaufbeschlüsse

    Die FlexCo bietet auch Vorteile bei der internen Entscheidungsfindung. Im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH, bei der ein Umlaufbeschluss nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist, können bei der FlexCo Umlaufbeschlüsse durch den Gesellschaftsvertrag flexibler gestaltet werden. Das ermöglicht eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung, was insbesondere für dynamische Startups ein großer Pluspunkt ist.

    Mehr Möglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligung

    Die FlexCo bietet auch innovative Möglichkeiten, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. So kann die neue Rechtsform sogenannte Unternehmenswert-Anteile einführen, die es erlauben, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen, ohne ihnen Stimmrechte zu gewähren. Diese Möglichkeit bietet sich nicht nur für Startups, sondern auch für etablierte Unternehmen an, die eine stärkere Bindung ihrer Mitarbeiter anstreben.

    FlexCo als Schritt zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit

    Die Einführung der FlexCo könnte ein entscheidender Faktor für die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen sein. Die flexible und an moderne Bedürfnisse angepasste Rechtsform macht Österreich attraktiver für Investoren und Unternehmensgründer.

    Schlussfolgerung

    Die FlexCo ist eine interessante und zeitgemäße Ergänzung zu den bestehenden Gesellschaftsformen in Österreich. Mit niedrigeren finanziellen Einstiegshürden, flexibleren Regelungen für die Entscheidungsfindung und innovativen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung bietet sie gerade für Startups, aber auch für etablierte Unternehmen, attraktive Vorteile.

  • Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

    Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine neue steuerliche Vergünstigung in Österreich, gültig ab 1. Januar 2023. Er ermöglicht es Unternehmen, bis zu 10% ihrer Investitionen in qualifizierte Wirtschaftsgüter von ihrer Steuerbasis abzuziehen. Zusätzlich gibt es einen Öko-Zuschlag von 5% für umweltfreundliche Investitionen. Der IFB zielt darauf ab, Investitionen in moderne und nachhaltige Technologien zu fördern. Qualifizierte Wirtschaftsgüter umfassen neue Maschinen, Anlagen und bestimmte Fahrzeugtypen, wobei geringwertige Wirtschaftsgüter und PKW mit hohem CO2-Ausstoß ausgeschlossen sind. Der IFB muss in der Jahressteuererklärung des Anschaffungsjahres geltend gemacht werden, wobei eine Nachversteuerung bei Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen innerhalb von vier Jahren erforderlich sein kann. Diese steuerliche Maßnahme bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebs zu investieren.

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    Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

     

    Investitionsfreibetrag in Österreich ab 2023: Ein Leitfaden für Unternehmen

    Einführung

    Ab dem 1. Januar 2023 tritt in Österreich eine wichtige steuerliche Änderung in Kraft: der Investitionsfreibetrag (IFB). Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden für Unternehmen, um die Möglichkeiten und Anforderungen des IFB vollständig zu verstehen und zu nutzen.

    Grundlagen des Investitionsfreibetrags

    Definition und Zielsetzung

    Der IFB ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Unternehmen ermöglicht, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Investitionen in qualifizierte Wirtschaftsgüter direkt von ihrer Steuerbasis abzuziehen. Das Ziel ist es, Investitionen in moderne und umweltfreundliche Technologien zu fördern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu stärken.

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

    Um den IFB in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen in Österreich steuerpflichtig sein und in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren, die den Kriterien des IFB entsprechen. Diese Wirtschaftsgüter müssen in einer inländischen Betriebsstätte genutzt werden.

    Qualifizierte Investitionsgüter

    Was zählt dazu?

    Zu den qualifizierten Wirtschaftsgütern zählen neue Maschinen, Anlagen und bestimmte Fahrzeugtypen. Wichtig ist, dass diese Güter den neuesten technologischen und ökologischen Standards entsprechen.

    Ausgeschlossene Güter

    Geringwertige Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKW mit hohem CO2-Ausstoß sind vom IFB ausgeschlossen. Dies unterstreicht den Fokus des IFB auf nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionen.

    Berechnung und Höhe des IFB

    Standardbetrag des IFB

    Der Grundbetrag des IFB beträgt bis zu 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der qualifizierten Wirtschaftsgüter. Dieser Prozentsatz kann signifikante Steuervorteile bieten.

    Öko-Zuschlag für umweltfreundliche Investitionen

    Für Investitionen in ökologische Technologien gibt es einen zusätzlichen Öko-Zuschlag von 5 %. Dies soll ein Anreiz für Unternehmen sein, in nachhaltige Technologien zu investieren.

    Anwendung und Geltendmachung

    Zeitpunkt der Inanspruchnahme

    Der IFB kann in der Jahressteuererklärung für das Jahr geltend gemacht werden, in dem das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wurde. Eine genaue Planung und zeitliche Koordination der Investitionen sind daher entscheidend.

    Nachversteuerung bei vorzeitiger Veräußerung

    Wenn ein Wirtschaftsgut, für das der IFB in Anspruch genommen wurde, innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, kann eine Nachversteuerung erforderlich sein. Daher ist eine langfristige Planung der Investitionen wichtig.

    Steuerliche Auswirkungen und Vorteile

    Direkte Minderung der Steuerlast

    Durch den IFB wird der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens reduziert, was zu einer direkten Senkung der Steuerlast führt. Dies kann besonders für wachsende Unternehmen von Vorteil sein.

    Ausgleich und Vortrag von Verlusten

    Ein durch den IFB entstandener oder erhöhter Verlust kann ausgleichs- und vortragsfähig sein. Dies bietet Unternehmen zusätzliche Flexibilität in ihrer Steuerplanung.

    Praktische Hinweise und Tipps

    Dokumentation und Nachweisführung

    Eine akkurate Dokumentation aller Investitionen und deren Nutzungsdauer ist entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung des IFB. Unternehmen sollten daher ein robustes System zur Erfassung und Speicherung relevanter Dokumente implementieren.

    Strategische Beratung und Planung

    Die Inanspruchnahme des IFB erfordert strategische Überlegungen und eine frühzeitige Planung. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um alle Vorteile des IFB optimal nutzen zu können.

    Fazit

    Der Investitionsfreibetrag bietet ab 2023 eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen in Österreich, ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig in die Modernisierung und Ökologisierung ihres Betriebs zu investieren. Durch eine gezielte Planung und Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen können Unternehmen von diesem Freibetrag profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

  • Betriebsübergang: Informationspflichten und Haftung im Zuge eines Unternehmensüberganges

    Wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt, bringt dies zahlreiche rechtliche Verpflichtungen mit sich. Der Artikel beleuchtet die Informationspflichten und Haftungsregelungen beim Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB). Erörtert werden der automatische Übergang unternehmensbezogener Rechtsverhältnisse, die formalisierte Informationspflicht gegenüber Vertragspartnern und das Widerspruchsrecht derselben. Zudem werden die Haftungsfortdauer des Veräußerers sowie die Haftungsübernahme durch den Erwerber ausführlich besprochen. Für eine tiefergehende Beratung zum Thema Unternehmensübergang und Umgründungen steht die Kanzlei Kobleder als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.

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    Betriebsübergang: Informationspflichten und Haftung im Zuge eines Unternehmensüberganges

    Rechtsgrundlagen und Verpflichtungen

    Beim Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge übernimmt der Erwerber laut §§ 38 ff des Unternehmensgesetzbuches (UGB) automatisch alle unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse. Es besteht die Pflicht, Vertragspartner über den Übergang zu informieren, denen auch ein Widerspruchsrecht zusteht.

    Übergang der Rechtsverhältnisse

    Der Übergang umfasst alle bestehenden unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse, sofern das Unternehmen im Ganzen oder in seinen wesentlichen Teilen übertragen wird. Dies betrifft Verträge wie Liefer-, Darlehens- oder Lizenzverträge, die spezifisch auf das Unternehmen abgeschlossen wurden.

    Informations- und Widerspruchsrechte

    • Informationspflicht: Sowohl Veräußerer als auch Erwerber müssen die Vertragsparteien des Veräußerers über den Übergang in Kenntnis setzen. Dies soll schriftlich erfolgen, um eine dreimonatige Überlegungsfrist zu gewähren, innerhalb derer die Vertragsparteien dem Übergang widersprechen können.
    • Widerspruchsrecht: Wird die Informationspflicht missachtet, können die Vertragsparteien ihr Widerspruchsrecht jederzeit ausüben. Widerspricht eine Partei nicht binnen drei Monaten, gilt der Vertrag als übergegangen.

    Haftungsregelungen

    • Nachhaftung des Veräußerers: Auch nach einem unwidersprochenen Übergang haftet der Veräußerer für eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Diese Nachhaftung beschränkt sich auf Verpflichtungen, die innerhalb dieser Zeit fällig werden.
    • Haftung des Erwerbers: Der Erwerber haftet für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten. Eine Haftungsbeschränkung ist möglich, indem er bestimmte Rechtsverhältnisse nicht übernimmt oder durch die Vereinbarung und Publikation eines Haftungsausschlusses.

    Praktische Tipps

    • Informationsweitergabe: Eine frühzeitige und formgerechte Informierung der Vertragsparteien über den bevorstehenden Übergang ist essenziell, um rechtlichen Komplikationen vorzubeugen.
    • Dokumentation und Publikation: Der Haftungsausschluss muss rechtzeitig und in verkehrsüblicher Weise bekannt gegeben werden, etwa durch Eintragung im Firmenbuch oder Veröffentlichung in Zeitungen.
    • Bilanzprüfung: Der Erwerber sollte vor der Übernahme die Bilanzen und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens prüfen, um sich über bestehende Verbindlichkeiten zu informieren.

    Beratungsangebot der Kanzlei Kobleder

    Bei Fragen zum Betriebsübergang oder anderen umgründungsbezogenen Anliegen steht Ihnen die Kanzlei Kobleder gerne zur Verfügung. Wir sind auf Umgründungen spezialisiert und bieten Ihnen umfassende Beratung, um den Übergangsprozess für Ihr Unternehmen so reibungslos und rechtssicher wie möglich zu gestalten.

    Fazit

    Der Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge ist ein komplexer Vorgang, der eine genaue Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfordert. Informationspflichten, Widerspruchsrechte und Haftungsregelungen müssen von allen Beteiligten sorgfältig berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Für weiterführende Unterstützung und Fachberatung ist die Kanzlei Kobleder Ihr kompetenter Partner.

  • Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Ein Schritt in Richtung grüner Zukunft

    Entdecken Sie die Vorteile der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 in Österreich eingeführt wird. Diese Regelung, gültig ab dem 1. Januar 2024, soll die Nutzung von erneuerbaren Energien fördern und bietet signifikante finanzielle Erleichterungen für Endverbraucher. Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, den Umfang der Befreiung und welche Gebäude und Betreiber davon profitieren können. Verstehen Sie auch die wichtigen Zeitrahmen und Dokumentationspflichten, um diese Förderung optimal zu nutzen. Die Kanzlei Kobleder steht bereit, um Ihre Fragen zu klären und Sie durch die neuen Regelungen zu führen. Ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft – erfahren Sie, wie Sie davon profitieren können.

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    Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Ein Schritt in Richtung grüner Zukunft

    Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 setzt Österreich ein deutliches Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die befristete Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2024 ist eine wesentliche Maßnahme, um die Nutzung solcher Systeme attraktiver zu machen. Die Kanzlei Kobleder informiert über die Schlüsselaspekte dieser Regelung und steht bereit, um Ihre Fragen zur optimalen Nutzung dieser Fördermaßnahme zu beantworten.

    Kernvoraussetzungen

    Die Steuerbefreiung gilt unter spezifischen Bedingungen:

    • Die Engpassleistung der Anlage darf 35 kW (peak) nicht überschreiten.
    • Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert sein.
    • Bis zum 31. Dezember 2023 darf kein Antrag auf einen Investitionszuschuss gestellt worden sein. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

    Umfang der Befreiung

    Die Steuerbefreiung umfasst:

    • Den Kauf von Photovoltaikmodulen, sowohl im Inland als auch aus dem Ausland.
    • Die Installation und damit verbundene Planungsleistungen.
    • Photovoltaikspezifische Komponenten, wenn diese zusammen mit der Anlage gekauft werden.

    Garantie- oder Wartungsverträge sowie reine Reparaturleistungen fallen nicht unter diese Befreiung.

    Berechtigte Betreiber

    Die Steuerbefreiung adressiert den Endverbraucher als Betreiber der Anlage. Gewerbliche Zwischenhändler sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Als Betreiber gelten Personen, die die Anlage in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nutzen, einschließlich Kleinunternehmer und Nichtunternehmer.

    Begünstigte Gebäude

    Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und solchen von gemeinnützigen Organisationen. Auch Anlagen in unmittelbarer Nähe zu diesen Gebäuden sind begünstigt, um Flächenversiegelung zu vermeiden.

    Zeitliche Regelung und Ausschlusskriterien

    Die Befreiung gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 geliefert oder installiert werden. Wichtig ist, dass Anlagen, für die ein Investitionszuschuss beantragt wurde, unter bestimmten Bedingungen von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sein können.

    Dokumentationspflicht

    Unternehmen, die von dieser Regelung Gebrauch machen, müssen die Einhaltung der Voraussetzungen dokumentieren, um die Rechtmäßigkeit der Steuerbefreiung auch nachträglich belegen zu können.

    Fazit

    Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist ein entscheidender Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Sie bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Installation solcher Systeme, sondern unterstützt auch das Ziel eines nachhaltigeren Energiemixes. Für detaillierte Informationen und Beratung zur optimalen Nutzung dieser Förderung steht Ihnen die Kanzlei Kobleder gerne zur Verfügung.

Leistungen

Der Kanzlei

    Steuern
    Moderne Steuerberatung, die über reine Zahlen hinausgeht. Unser Service bietet individuelle Lösungen, ständige Aktualisierungen zu Steueränderungen und eine breite Palette von Dienstleistungen, von der Buchhaltung bis zur internationalen Steuerberatung. Vertrauen Sie auf Expertise und Transparenz.
    Buchhaltung
    Steuerberater Mödling ist der zuverlässige Partner für Buchhaltung und steuerliche Beratung. Mit maßgeschneiderten Lösungen, umfassender Buchführung und modernen Technologien unterstützen sie Unternehmen dabei, ihre finanzielle Lage zu optimieren und erfolgreich zu wachsen.
    Gründung
    Sie haben schon immer davon geträumt, sich selbständig zu machen? Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmen bei der Unternehmensgründung und greifen daher auf einen breitgefächerten Erfahrungsschatz bei Neugründungen zurück.
    Personalverrechnung
    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen wollen, beraten wir Sie in damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
    Finanzstrafverfahren
    Sie stecken in einem strittigen Betriebsprüfungsverfahren, sind mit Ermittlungen der Behörde oder einer Strafanzeige konfrontiert? Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
    Berufungsverfahren
    Wir vertreten Sie in Berufungsverfahren sowie in Finanzstrafverfahren vor Finanzbehörden.

Die Kanzlei

Das Team & Co

Unsere Arbeit als Steuerberater soll Wirkung zeigen. Ihre Steuerlast soll so gering wie möglich, Ihr Rechnungswesen perfekt organisiert und aussagekräftig sein. Wir bieten Ihnen perfekte Betreuung, ausgezeichnete Fachkenntnisse, tiefe Branchenkenntnisse, modernste Infrastruktur und verlässliche Netzwerke.

Unsere Mitarbeiter

Talent, Esprit und inspirierende Führung sind uns wichtiger als konzeptionelle Rahmenbedingungen. Wir setzen auf Vielfalt bei Bildung, Karriere, Kompetenz & Persönlichkeit

Unser Netzwerk

Um unsere Klienten umfassend beraten zu können, arbeiten wir mit einem Netzwerk aus Notaren, Rechtsanwälten, IT-Spezialisten, Förderungsspezialisten, Unternehmensberatern und Bankberatern zusammen. Aufgrund unserer Kontakte und jahrelangen Erfahrungen können wir Ihnen für jedes Spezialgebiet einen Topberater zur Verfügung stellen.

Mag. Heinz Kobleder
Steuerberater & geschäftsführender Gesellschafter

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So erreichen Sie uns

Mag. Heinz Kobleder

Enzersdorferstraße 25
2340 Mödling

Das sagen Kunden über uns
  • Gerne wieder!
     Michaela

    War vor einigen Tagen beim 1. Beratungsgespräch und es war top!

    Man merkt Herrn Kobleder die Erfahrung an. Es war ein sehr aufschlussreiches Gespräch.


  • Danke!
    Marius Oberschmidt

    Kann ich jeder Zeit weiter empfehlen!