Familienbonus Plus für Grenzgänger: Prüfung einer österreichischen Arbeitnehmerveranlagung
Ein in der Slowakei wohnhafter Arbeitnehmer pendelt täglich zu seinem Arbeitsplatz nach Österreich. Nach der Geburt seiner Tochter wollte er wissen, ob er den österreichischen Familienbonus Plus rückwirkend über seine Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Zusätzlich hatte er bereits selbst einen Entwurf in FinanzOnline erstellt und war unsicher, ob die Angaben korrekt erfasst wurden.

Die Fragestellung des Klienten
Der Klient bezog für sein Kind eine österreichische Differenzzahlung zur Familienbeihilfe. Der Familienbonus Plus wurde jedoch im betreffenden Jahr noch nicht laufend über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Daher stellte sich die Frage, ob der Betrag nachträglich in der österreichischen Steuererklärung beantragt werden kann.
Da der Klient in der Slowakei wohnt und in Österreich arbeitet, waren zusätzlich die grenzüberschreitenden Angaben in der Steuererklärung zu prüfen, insbesondere die E9-Bescheinigungen und die Angaben zur Ehepartnerin.

Unsere Beratung
Kobleder TAX Advisors hat den FinanzOnline-Entwurf des Klienten und die vorgelegten Unterlagen geprüft. Dazu gehörten insbesondere die Bestätigung über die österreichische Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung, die Geburtsurkunde des Kindes und die E9-Bescheinigungen der Familie.
Unsere wesentlichen Empfehlungen waren:
- Der Familienbonus Plus kann grundsätzlich rückwirkend für das betreffende Jahr beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der andere Elternteil ihn nicht ebenfalls in Österreich geltend macht.
- Im FinanzOnline-Entwurf sollte genau geprüft werden, wer als Bezieher der Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung angegeben ist. Die Auswahl muss zur tatsächlichen Bestätigung des Finanzamts passen.
- Die Einkünfte der Ehepartnerin sollten exakt so eingetragen werden, wie sie in der offiziellen E9-Bescheinigung ausgewiesen sind.
- Der Alleinverdienerabsetzbetrag kann grundsätzlich beibehalten werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich ist bei solchen Grenzgängerfällen regelmäßig ein wichtiger Punkt, damit persönliche Steuerbegünstigungen berücksichtigt werden können.
Zusätzlich haben wir dem Klienten eine grafische Review-Dokumentation erstellt. Darin wurden die relevanten Stellen aus dem FinanzOnline-Entwurf hervorgehoben und verständlich erklärt, was geändert oder geprüft werden sollte.

Vorteile für den Klienten
Der Klient erhielt eine klare Einschätzung, welche Steuerbegünstigungen ihm voraussichtlich zustehen und welche Angaben vor der Einreichung korrigiert werden sollten.
Dadurch konnte er:
- Fehler im FinanzOnline-Entwurf vermeiden,
- seine Steuererklärung besser nachvollziehen,
- den Familienbonus Plus nachträglich geltend machen,
- Rückfragen des Finanzamts reduzieren,
- und sicherstellen, dass die grenzüberschreitenden Angaben mit den offiziellen Nachweisen übereinstimmen.
Gerade bei Grenzgängern ist es wichtig, dass Familienleistungen, ausländische Einkommensnachweise und österreichische Steuerbegünstigungen richtig zusammenspielen. Eine kurze steuerliche Prüfung vor der Abgabe kann hier einen spürbaren finanziellen Vorteil bringen und gleichzeitig spätere Korrekturen vermeiden.
