Internationale Freelancer beauftragen – steuerliche Sicherheit für ein österreichisches Technologieunternehmen
Wie Kobleder TAX Advisors einem österreichischen IT-Unternehmen bei der steuerlich sicheren Zusammenarbeit mit einer Softwareentwicklerin in Tunesien geholfen hat.

Die Ausgangssituation
Ein österreichisches Technologieunternehmen plante, eine selbständige Softwareentwicklerin aus Tunesien für ein neues Entwicklungsprojekt zu engagieren. Die Zusammenarbeit sollte vollständig remote erfolgen. Die Entwicklerin sollte an einer neuen Softwarelösung mitarbeiten und ihre Leistungen direkt an das österreichische Unternehmen verrechnen.
Obwohl die vertraglichen Grundlagen bereits gut vorbereitet waren, bestanden einige steuerliche Unsicherheiten.
Der Geschäftsführer wollte insbesondere wissen, ob bei den Zahlungen nach Tunesien österreichische Steuern einbehalten werden müssen, wie die Rechnungen umsatzsteuerlich richtig auszustellen sind und welche Unterlagen benötigt werden, um die Zusammenarbeit gegenüber dem Finanzamt ausreichend zu dokumentieren.
Eine weitere wichtige Frage betraf die Rechte an der entwickelten Software: Wie kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen die Software später uneingeschränkt wirtschaftlich nutzen kann, ohne dadurch unerwartete steuerliche Verpflichtungen auszulösen?

Unsere Beratung
Kobleder TAX Advisors prüfte die geplante Zusammenarbeit aus österreichischer steuerlicher Sicht und analysierte die bereits vorbereiteten Vertragsunterlagen.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Unterscheidung zwischen einer gewöhnlichen Softwareentwicklungsleistung und der Überlassung von Softwarelizenzen.
Während bei einer ausschließlich im Ausland erbrachten Entwicklungsleistung grundsätzlich keine österreichische Abzugsteuer anfällt, kann die entgeltliche Überlassung bestimmter Software-Nutzungsrechte eine solche Verpflichtung auslösen.
Wir zeigten dem Unternehmen, wie die Vertragsbestimmungen präzisiert werden können, damit der endgültige Erwerb der wirtschaftlichen Verwertungsrechte an den neu entwickelten Arbeitsergebnissen klar geregelt ist. Gleichzeitig empfahlen wir, den Einsatz bereits vorhandener Softwarebestandteile der Entwicklerin gesondert zu vereinbaren und bei Bedarf steuerlich zu prüfen.
Darüber hinaus klärten wir die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen. Wir erläuterten, wie das Reverse-Charge-Verfahren funktioniert und welche Angaben auf den Rechnungen erforderlich sind.
Schließlich stellten wir eine übersichtliche Liste der notwendigen Nachweise zusammen und empfahlen die Verwendung des offiziellen Formulars ZS-QU1 zur Dokumentation der steuerlichen Ansässigkeit der ausländischen Entwicklerin.

Der Nutzen für unseren Klienten
Durch unsere Beratung erhielt das Unternehmen eine klare Grundlage für die geplante internationale Zusammenarbeit.
Die wesentlichen Vorteile:
- Vermeidung unnötiger Steuerrisiken: Mögliche Abzugsteuerprobleme wurden bereits vor Vertragsabschluss erkannt und konkrete Anpassungen empfohlen.
- Rechtssichere Rechnungsabwicklung: Das Unternehmen weiß, wie die Leistungen umsatzsteuerlich zu behandeln und die Rechnungen richtig auszustellen sind.
- Klare Regelung der Software-Rechte: Die empfohlenen Vertragsänderungen schaffen eine bessere Grundlage für die spätere wirtschaftliche Nutzung der entwickelten Software.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Durch konkrete Vorgaben und standardisierte Nachweise wurde die steuerliche Dokumentation vereinfacht.
- Mehr Sicherheit bei internationalen Projekten: Der Geschäftsführer konnte die Zusammenarbeit auf einer steuerlich fundierten Grundlage vorbereiten.
Unser Fazit
Internationale Freelancer eröffnen österreichischen Unternehmen den Zugang zu spezialisiertem Know-how und ermöglichen flexible, standortunabhängige Zusammenarbeit.
Gerade bei IT- und Softwareprojekten sollten jedoch die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Übertragung von Nutzungsrechten bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Bei Kobleder TAX Advisors unterstützen wir Unternehmen dabei, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen steuerlich richtig zu gestalten – mit verständlichen Empfehlungen und Lösungen, die sich im Geschäftsalltag praktisch umsetzen lassen.
Sie möchten internationale Freelancer oder Softwareentwickler beauftragen?
Wir beraten Sie gerne zu den österreichischen Steuerfragen, zur Umsatzsteuer und zu möglichen Abzugsteuerpflichten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
