Altersteilzeit - gleitender Übergang in die Pension

Das Altersteilzeitgeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die vom Unternehmen beantragt und auch an das Unternehmen ausbezahlt wird.

 

Voraussetzungen

Sie vereinbaren vertraglich eine Altersteilzeit mit Ihrer Arbeitskraft. Die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit wird um 40 bis 60 % reduziert.

 

Sonderfall Blockzeit-Modell

Sie müssen spätestens zu Beginn der Freizeit-Phase eine arbeitslose Ersatzarbeitskraft oder einen Lehrling einstellen. Die Freizeit-Phase darf höchstens 2,5 Jahre dauern. Außerdem dürfen Sie kein Arbeitsverhältnis in diesem Zusammenhang lösen.

 

Wer hat Anspruch auf eine Altersteilzeit?

Arbeitskräfte, die

im Jahr 2018 in spätestens 7 Jahren das Regelpensionsalter erreichen.
im Jahr 2019 in spätestens 6 Jahren das Regelpensionsalter erreichen.
im Jahr 2020 und in den nachfolgenden Jahren in spätestens 5 Jahren das Regelpensionsalter erreichen.

Die Arbeitskraft war in den letzten 25 Jahren 780 Wochen arbeitslosenversicherungs­pflichtig beschäftigt. Dabei wird der Beobachtungszeitraum um Betreuungszeiten für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr verlängert.

Die Arbeitskraft war zuvor mindestens 3 Monate in Ihrem Unternehmen beschäftigt.

Die Normalarbeitszeit wurde im Jahr vor der Altersteilzeit höchstens um 40 % unterschritten. Dabei zählen alle Arbeitsverhältnisse des letzten Jahres.  Die Arbeitskraft bezieht weder eine Alterspension, noch ein Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz, noch einen Ruhegenuss aus einem Dienstverhältnis mit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.


Was müssen Sie in der Altersteilzeit-Vereinbarung berücksichtigen?

Die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit wird um 40 bis 60 % reduziert. Im letzten Jahr vor Beginn der Altersteilzeit wurde keine Teilzeitbeschäftigung von unter 60% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit ausgeübt. Dabei zählen sämtliche Beschäftigungen des letzten Jahres. Der Lohn-Ausgleich beträgt mindestens 50 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate vor der Altersteilzeit und dem Lohn in der Altersteilzeit – allerdings nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Sie zahlen dieselben Sozialversicherungsbeiträge wie vor der Altersteilzeit. Sie berechnen den Abfertigungsanspruch auf Basis der Arbeitszeit vor der Altersteilzeit.

 

Wie hoch ist das Altersteilzeitgeld?

Je nach Modell setzt sich das Altersteilzeitgeld wie folgt zusammen:

Kontinuierliches Arbeitszeit-Modell: 90 % der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeberbeiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage plus 90 % der zusätzlichen Dienstgeber- und Dienstnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung.
Blockzeit-Modell: 50 % der Brutto-Lohnkosten und der dazugehörigen Dienstgeberbeiträge in der Sozialversicherung für den Lohnausgleich bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage plus 50 % der zusätzlichen Dienstgeber- und Dienstnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung.
Bitte beachten Sie: Es kann auch ein höherer Lohnausgleich bezahlt werden als gesetzlich vorgegeben. Allerdings wird für die Berechnung der Ersatzleistung durch das AMS nur der gesetzlich vorgeschriebene – und nicht der freiwillig mehr bezahlte – Betrag berücksichtigt.


Wie werden Lohn-Anpassungen berücksichtigt?

Kollektivvertragliche Lohn-Erhöhungen – unabhängig von deren Höhe: Das Altersteilzeitgeld erhöht sich – jeweils im Mai – pauschal um den Tariflohn-Index. Die Erhöhung gilt für die nächsten 12 Monate.

 

Wie lange erhalten Sie das Altersteilzeitgeld?


Höchstens 5 Jahre.

 

Einen Antrag auf Altersteilzeitgeld können Sie hier downloaden:  Formular für Antrag auf Altersteilzeitgeld 

 

Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater in Mödling.  Er berät Sie gerne und stellt für Sie die entsprechenden Anträge, damit Ihnen ein gleitender Übergang in Ihre Pension durch die Altersteilzeit erleichtert wird.