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Steuerberater

Mag. Heinz Kobleder

Willkommen bei der Kanzlei Kobleder – Ihrem erfahrenen Steuerberater in Mödling.

Das Team der Kanzlei Kobleder steht Ihnen seit 1991 zur Seite und bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen im Bereich Steuerberatung. Unser engagiertes Team unter der Leitung von Mag. Heinz Kobleder kombiniert langjährige Erfahrung mit tiefem Fachwissen, um Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Leistungen

Unser Portfolio erstreckt sich von der Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen über die individuelle Steuergestaltung bis hin zur Begleitung in Rechtsmittel- und Strafverfahren. Wir verstehen die Komplexität des Steuerrechts und sorgen dafür, dass Sie stets den Überblick behalten.

Warum Kanzlei Kobleder?

In einer Welt voller steuerlicher Herausforderungen bieten wir Ihnen Sicherheit und Expertise. Unsere spezialisierten Berater vertreten Sie kompetent und zielgerichtet in allen Verfahren vor Finanzämtern, Krankenkassen, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Ihr Erfolg ist unser Ziel – deshalb setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein.

Modernes Denken, bewährte Werte

Wir verstehen, dass sich die Anforderungen an eine zeitgemäße Steuerberatung ständig wandeln. Daher kombinieren wir modernes Denken mit den bewährten Werten der Verlässlichkeit, Integrität und Kundenorientierung. Bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner für Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind, sind Sie bei der Kanzlei Kobleder an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

  • Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Das neue rechtliche Format der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo) bietet in Österreich zahlreiche Vorteile für Startups und bestehende Unternehmen. Mit einer niedrigeren Mindesteinlage von €10.000, flexibleren Entscheidungsprozessen durch Kreisbeschlüsse und erweiterten Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung stellt FlexCo eine attraktive Alternative zu traditionellen Rechtsformen wie der GmbH dar. Diese Neuerungen könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs fördern.

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    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Flexible Kapitalgesellschaft: Österreichs Antwort auf die Herausforderungen für Startups

    Unternehmerisches Handeln in Österreich ist oft mit einer Reihe von bürokratischen Hürden und Restriktionen verbunden. Besonders junge Unternehmen und Startups suchen nach alternativen Wegen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Eine spannende Neuerung ist die Einführung der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexCo). In diesem Artikel erforschen wir, was diese neue Rechtsform für Ihr Unternehmen bedeuten könnte.

    Für weitere Details können Sie den Gesetzestext hier einsehen.

    Die Revolution des Stammkapitals: Niedrigere Barrieren für Einsteiger

    Einer der großen Vorteile der FlexCo ist die Anpassung des Mindeststammkapitals. Während man für die Gründung einer GmbH bisher 35.000 Euro einplanen musste, benötigen sowohl FlexCo als auch GmbH zukünftig nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro. Diese Änderung senkt die Einstiegshürde und macht die Unternehmensgründung zugänglicher.

    Schnellere Entscheidungen durch flexiblere Umlaufbeschlüsse

    Die FlexCo bietet auch Vorteile bei der internen Entscheidungsfindung. Im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH, bei der ein Umlaufbeschluss nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist, können bei der FlexCo Umlaufbeschlüsse durch den Gesellschaftsvertrag flexibler gestaltet werden. Das ermöglicht eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung, was insbesondere für dynamische Startups ein großer Pluspunkt ist.

    Mehr Möglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligung

    Die FlexCo bietet auch innovative Möglichkeiten, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. So kann die neue Rechtsform sogenannte Unternehmenswert-Anteile einführen, die es erlauben, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen, ohne ihnen Stimmrechte zu gewähren. Diese Möglichkeit bietet sich nicht nur für Startups, sondern auch für etablierte Unternehmen an, die eine stärkere Bindung ihrer Mitarbeiter anstreben.

    FlexCo als Schritt zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit

    Die Einführung der FlexCo könnte ein entscheidender Faktor für die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen sein. Die flexible und an moderne Bedürfnisse angepasste Rechtsform macht Österreich attraktiver für Investoren und Unternehmensgründer.

    Schlussfolgerung

    Die FlexCo ist eine interessante und zeitgemäße Ergänzung zu den bestehenden Gesellschaftsformen in Österreich. Mit niedrigeren finanziellen Einstiegshürden, flexibleren Regelungen für die Entscheidungsfindung und innovativen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung bietet sie gerade für Startups, aber auch für etablierte Unternehmen, attraktive Vorteile.

  • Betriebsübergang: Informationspflichten und Haftung im Zuge eines Unternehmensüberganges

    Wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt, bringt dies zahlreiche rechtliche Verpflichtungen mit sich. Der Artikel beleuchtet die Informationspflichten und Haftungsregelungen beim Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB). Erörtert werden der automatische Übergang unternehmensbezogener Rechtsverhältnisse, die formalisierte Informationspflicht gegenüber Vertragspartnern und das Widerspruchsrecht derselben. Zudem werden die Haftungsfortdauer des Veräußerers sowie die Haftungsübernahme durch den Erwerber ausführlich besprochen. Für eine tiefergehende Beratung zum Thema Unternehmensübergang und Umgründungen steht die Kanzlei Kobleder als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.

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    Betriebsübergang: Informationspflichten und Haftung im Zuge eines Unternehmensüberganges

    Rechtsgrundlagen und Verpflichtungen

    Beim Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge übernimmt der Erwerber laut §§ 38 ff des Unternehmensgesetzbuches (UGB) automatisch alle unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse. Es besteht die Pflicht, Vertragspartner über den Übergang zu informieren, denen auch ein Widerspruchsrecht zusteht.

    Übergang der Rechtsverhältnisse

    Der Übergang umfasst alle bestehenden unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse, sofern das Unternehmen im Ganzen oder in seinen wesentlichen Teilen übertragen wird. Dies betrifft Verträge wie Liefer-, Darlehens- oder Lizenzverträge, die spezifisch auf das Unternehmen abgeschlossen wurden.

    Informations- und Widerspruchsrechte

    • Informationspflicht: Sowohl Veräußerer als auch Erwerber müssen die Vertragsparteien des Veräußerers über den Übergang in Kenntnis setzen. Dies soll schriftlich erfolgen, um eine dreimonatige Überlegungsfrist zu gewähren, innerhalb derer die Vertragsparteien dem Übergang widersprechen können.
    • Widerspruchsrecht: Wird die Informationspflicht missachtet, können die Vertragsparteien ihr Widerspruchsrecht jederzeit ausüben. Widerspricht eine Partei nicht binnen drei Monaten, gilt der Vertrag als übergegangen.

    Haftungsregelungen

    • Nachhaftung des Veräußerers: Auch nach einem unwidersprochenen Übergang haftet der Veräußerer für eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Diese Nachhaftung beschränkt sich auf Verpflichtungen, die innerhalb dieser Zeit fällig werden.
    • Haftung des Erwerbers: Der Erwerber haftet für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten. Eine Haftungsbeschränkung ist möglich, indem er bestimmte Rechtsverhältnisse nicht übernimmt oder durch die Vereinbarung und Publikation eines Haftungsausschlusses.

    Praktische Tipps

    • Informationsweitergabe: Eine frühzeitige und formgerechte Informierung der Vertragsparteien über den bevorstehenden Übergang ist essenziell, um rechtlichen Komplikationen vorzubeugen.
    • Dokumentation und Publikation: Der Haftungsausschluss muss rechtzeitig und in verkehrsüblicher Weise bekannt gegeben werden, etwa durch Eintragung im Firmenbuch oder Veröffentlichung in Zeitungen.
    • Bilanzprüfung: Der Erwerber sollte vor der Übernahme die Bilanzen und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens prüfen, um sich über bestehende Verbindlichkeiten zu informieren.

    Beratungsangebot der Kanzlei Kobleder

    Bei Fragen zum Betriebsübergang oder anderen umgründungsbezogenen Anliegen steht Ihnen die Kanzlei Kobleder gerne zur Verfügung. Wir sind auf Umgründungen spezialisiert und bieten Ihnen umfassende Beratung, um den Übergangsprozess für Ihr Unternehmen so reibungslos und rechtssicher wie möglich zu gestalten.

    Fazit

    Der Betriebsübergang durch Einzelrechtsnachfolge ist ein komplexer Vorgang, der eine genaue Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfordert. Informationspflichten, Widerspruchsrechte und Haftungsregelungen müssen von allen Beteiligten sorgfältig berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Für weiterführende Unterstützung und Fachberatung ist die Kanzlei Kobleder Ihr kompetenter Partner.

  • Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Ein Schritt in Richtung grüner Zukunft

    Entdecken Sie die Vorteile der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 in Österreich eingeführt wird. Diese Regelung, gültig ab dem 1. Januar 2024, soll die Nutzung von erneuerbaren Energien fördern und bietet signifikante finanzielle Erleichterungen für Endverbraucher. Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, den Umfang der Befreiung und welche Gebäude und Betreiber davon profitieren können. Verstehen Sie auch die wichtigen Zeitrahmen und Dokumentationspflichten, um diese Förderung optimal zu nutzen. Die Kanzlei Kobleder steht bereit, um Ihre Fragen zu klären und Sie durch die neuen Regelungen zu führen. Ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft – erfahren Sie, wie Sie davon profitieren können.

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    Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Ein Schritt in Richtung grüner Zukunft

    Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 setzt Österreich ein deutliches Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die befristete Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2024 ist eine wesentliche Maßnahme, um die Nutzung solcher Systeme attraktiver zu machen. Die Kanzlei Kobleder informiert über die Schlüsselaspekte dieser Regelung und steht bereit, um Ihre Fragen zur optimalen Nutzung dieser Fördermaßnahme zu beantworten.

    Kernvoraussetzungen

    Die Steuerbefreiung gilt unter spezifischen Bedingungen:

    • Die Engpassleistung der Anlage darf 35 kW (peak) nicht überschreiten.
    • Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert sein.
    • Bis zum 31. Dezember 2023 darf kein Antrag auf einen Investitionszuschuss gestellt worden sein. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

    Umfang der Befreiung

    Die Steuerbefreiung umfasst:

    • Den Kauf von Photovoltaikmodulen, sowohl im Inland als auch aus dem Ausland.
    • Die Installation und damit verbundene Planungsleistungen.
    • Photovoltaikspezifische Komponenten, wenn diese zusammen mit der Anlage gekauft werden.

    Garantie- oder Wartungsverträge sowie reine Reparaturleistungen fallen nicht unter diese Befreiung.

    Berechtigte Betreiber

    Die Steuerbefreiung adressiert den Endverbraucher als Betreiber der Anlage. Gewerbliche Zwischenhändler sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Als Betreiber gelten Personen, die die Anlage in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nutzen, einschließlich Kleinunternehmer und Nichtunternehmer.

    Begünstigte Gebäude

    Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und solchen von gemeinnützigen Organisationen. Auch Anlagen in unmittelbarer Nähe zu diesen Gebäuden sind begünstigt, um Flächenversiegelung zu vermeiden.

    Zeitliche Regelung und Ausschlusskriterien

    Die Befreiung gilt für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 geliefert oder installiert werden. Wichtig ist, dass Anlagen, für die ein Investitionszuschuss beantragt wurde, unter bestimmten Bedingungen von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sein können.

    Dokumentationspflicht

    Unternehmen, die von dieser Regelung Gebrauch machen, müssen die Einhaltung der Voraussetzungen dokumentieren, um die Rechtmäßigkeit der Steuerbefreiung auch nachträglich belegen zu können.

    Fazit

    Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist ein entscheidender Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Sie bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Installation solcher Systeme, sondern unterstützt auch das Ziel eines nachhaltigeren Energiemixes. Für detaillierte Informationen und Beratung zur optimalen Nutzung dieser Förderung steht Ihnen die Kanzlei Kobleder gerne zur Verfügung.

  • betriebsprüfung in der gastronomie - Ein Leitfaden für österreichische Gastronomen

    Eine Betriebsprüfung in der Gastronomie kann herausfordernd sein, insbesondere aufgrund der häufigen Bargeschäfte und komplexen Betriebsabläufe. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung nach österreichischem Steuerrecht. Wichtige Punkte umfassen die ordnungsgemäße Kassenführung, die Dokumentation von Wareneingängen und -ausgängen sowie die korrekte Personalabrechnung. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder, spezialisiert auf die Gastronomiebranche, bietet Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsprüfungen. Regelmäßige interne Überprüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater können dabei helfen, Unstimmigkeiten zu vermeiden und gut vorbereitet in eine Betriebsprüfung zu gehen.

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    betriebsprüfung in der gastronomie - Ein Leitfaden für österreichische Gastronomen

    Betriebsprüfung in der Gastronomie: Ein Leitfaden für österreichische Gastronomen

    Einleitung

    Eine Betriebsprüfung ist für viele Gastronomen eine stressige Angelegenheit. Besonders in der Gastronomie, wo Bargeschäfte häufig vorkommen und Betriebsabläufe komplex sind, kann eine Betriebsprüfung schnell zu einer Herausforderung werden. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen umfassenden Leitfaden zur Betriebsprüfung in der Gastronomie nach österreichischem Steuerrecht bieten. Wir erklären, was eine Betriebsprüfung ist, wie sie abläuft, worauf Sie achten müssen und geben praktische Tipps, um gut vorbereitet zu sein. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder ist Ihr verlässlicher Partner, um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

    Was ist eine Betriebsprüfung?

    Eine Betriebsprüfung, auch Steuerprüfung genannt, ist eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt. Ziel der Prüfung ist es, die Richtigkeit der Steuererklärungen und Buchhaltungsunterlagen zu überprüfen und eventuelle Steuerhinterziehungen oder -verkürzungen aufzudecken. In der Gastronomie sind Betriebsprüfungen besonders häufig, da hier das Risiko für steuerliche Unregelmäßigkeiten hoch ist. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder hat bereits zahlreiche Gastronomen erfolgreich durch Betriebsprüfungen begleitet und weiß, worauf es ankommt.

    Gründe für eine Betriebsprüfung in der Gastronomie

    Bargeschäfte und Kassensysteme

    Gastronomiebetriebe arbeiten häufig mit Bargeld, was die Nachvollziehbarkeit der Einnahmen erschwert. Das Finanzamt legt daher besonderen Wert auf die Prüfung der Kassensysteme und der damit verbundenen Aufzeichnungen. Manipulationen an Kassensystemen und unvollständige Aufzeichnungen sind häufige Gründe für Nachprüfungen. Mit der Expertise der Steuerberatungskanzlei Kobleder können Sie sicherstellen, dass Ihre Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    Umsatz- und Wareneingangskontrollen

    Eine weitere Besonderheit der Gastronomie sind die Kontrollen von Umsatz und Wareneingang. Das Finanzamt überprüft hierbei, ob der Wareneinkauf und die erzielten Umsätze in einem plausiblen Verhältnis stehen. Diskrepanzen können auf Schwarzverkäufe oder unvollständige Buchführung hinweisen. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder unterstützt Sie dabei, Ihre Buchhaltung korrekt und nachvollziehbar zu führen.

    Personalaufwand und Lohnabrechnungen

    Die korrekte Abrechnung von Löhnen und Gehältern ist ebenfalls ein zentraler Prüfpunkt. In der Gastronomie sind viele Mitarbeiter geringfügig beschäftigt oder arbeiten auf Basis von Saisonverträgen, was die Abrechnung kompliziert machen kann. Fehler bei der Lohnabrechnung können daher schnell zu Steuernachforderungen führen. Hier bietet die Steuerberatungskanzlei Kobleder professionelle Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und korrekte Abrechnungen sicherzustellen.

    Ablauf einer Betriebsprüfung

    Ankündigung und Vorbereitung

    In der Regel wird eine Betriebsprüfung im Voraus angekündigt. Sie erhalten ein Schreiben vom Finanzamt, in dem der Prüfungszeitraum und der Beginn der Prüfung genannt werden. Es ist ratsam, sich umgehend mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder hilft Ihnen, alle notwendigen Dokumente zu organisieren und bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.

    Prüfungsbeginn

    Zu Beginn der Prüfung stellt der Prüfer sich vor und erläutert den Ablauf der Prüfung. Es wird ein erstes Gespräch geführt, bei dem der Prüfer Informationen über Ihren Betrieb sammelt. Hierbei werden oft erste Unterlagen angefordert und Fragen zur Buchhaltung gestellt. Mit der Unterstützung der Steuerberatungskanzlei Kobleder können Sie dieses Gespräch gut vorbereitet und souverän führen.

    Prüfung der Unterlagen

    Der Hauptteil der Betriebsprüfung besteht aus der detaillierten Überprüfung Ihrer Buchhaltungsunterlagen. Der Prüfer wird Kassensysteme, Wareneingangsbücher, Rechnungen, Lohnabrechnungen und weitere relevante Dokumente einsehen. Dabei werden insbesondere Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, um Unstimmigkeiten aufzudecken. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder steht Ihnen während der gesamten Prüfungsphase zur Seite und sorgt dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

    Abschlussgespräch und Prüfungsbericht

    Nach Abschluss der Prüfung findet ein Abschlussgespräch statt, in dem die Ergebnisse der Prüfung besprochen werden. Der Prüfer wird Ihnen mitteilen, ob es Beanstandungen gibt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Prüfungsbericht. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder unterstützt Sie dabei, eventuelle Beanstandungen zu klären und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

    Häufige Beanstandungen und deren Vermeidung

    Kassenführung

    Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist unerlässlich. Verwenden Sie zertifizierte Kassensysteme, die Manipulationen ausschließen. Führen Sie tägliche Kassenberichte und dokumentieren Sie jede Barbewegung exakt. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten wird das Finanzamt besonders genau hinsehen. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder berät Sie umfassend zur richtigen Kassenführung und hilft Ihnen, mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

    Wareneinkauf und -verkauf

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Wareneingangs- und Ausgangsbücher vollständig und korrekt geführt werden. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Lagerbestände mit den aufgezeichneten Daten übereinstimmen. Dokumentieren Sie Sonderaktionen oder Schwund detailliert, um nachvollziehbare Erklärungen für etwaige Abweichungen zu haben. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder unterstützt Sie bei der Erstellung und Pflege Ihrer Wareneingangs- und Ausgangsbücher.

    Personalabrechnungen

    Achten Sie auf die korrekte Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Nutzen Sie hierfür professionelle Lohnabrechnungsprogramme und führen Sie regelmäßig interne Prüfungen durch. Bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen oder Aushilfen ist besondere Sorgfalt geboten. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder bietet Ihnen eine zuverlässige und korrekte Lohnabrechnung, um Beanstandungen zu vermeiden.

    Praktische Tipps zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

    Regelmäßige interne Überprüfungen

    Führen Sie regelmäßig interne Überprüfungen Ihrer Buchhaltungsunterlagen durch. Dies hilft Ihnen, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Nutzen Sie Checklisten und halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Unterlagen. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder bietet Ihnen hierzu umfassende Beratung und Checklisten.

    Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei Kobleder

    Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen und sich auf eine Betriebsprüfung vorzubereiten. Er kann auch als Ansprechpartner während der Prüfung dienen und Ihnen rechtlichen Beistand leisten. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder hat bereits zahlreiche Betriebsprüfungen in der Gastronomie erfolgreich begleitet und weiß genau, worauf es ankommt.

    Schulung des Personals

    Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig in der ordnungsgemäßen Führung von Kassensystemen und der Dokumentation von Wareneingängen und -ausgängen. Gut geschultes Personal kann Fehler vermeiden und trägt zur Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchhaltung bei. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder bietet Ihnen Unterstützung bei der Schulung Ihres Personals.

    Dokumentation und Transparenz

    Dokumentieren Sie alle Geschäftsvorfälle detailliert und transparent. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Nachvollziehbarkeit und zeigt dem Prüfer, dass Sie Ihre Buchhaltung ernst nehmen. Die Steuerberatungskanzlei Kobleder hilft Ihnen, eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation zu führen.

    Fazit

    Eine Betriebsprüfung muss kein Schreckgespenst sein, wenn Sie gut vorbereitet sind. Die richtige Kassenführung, eine ordnungsgemäße Dokumentation von Wareneingängen und -ausgängen sowie eine korrekte Personalabrechnung sind wesentliche Faktoren, um Beanstandungen zu vermeiden. Durch regelmäßige interne Überprüfungen und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater können Sie Ihre Buchhaltung stets auf einem hohen Niveau halten. So gehen Sie gelassen und gut vorbereitet in jede Betriebsprüfung.

    Die Steuerberatungskanzlei Kobleder ist Ihr verlässlicher Partner für alle steuerlichen Belange in der Gastronomie. Wir haben bereits viele Betriebsprüfungen erfolgreich abgewickelt und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und professionelle Unterstützung.

  • Das neue EU-Umgründungsgesetz 2023: Was Sie wissen müssen

    Das EU-Umgründungsgesetz 2023, das am 1. August 2023 in Kraft trat, setzt die EU-Mobilitätsrichtlinie in österreichisches Recht um. Es bietet einen umfassenden Rahmen für grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU und des EWR, einschließlich Fusionen, Umwandlungen und Spaltungen. Wichtige Neuerungen umfassen die obligatorische Missbrauchskontrolle und den Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern. Steuerliche Aspekte sind ebenfalls entscheidend, wobei eine sorgfältige Planung erforderlich ist, um steuerliche Neutralität zu gewährleisten und steuerliche Belastungen zu minimieren. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen für umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung.

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    Das neue EU-Umgründungsgesetz 2023: Was Sie wissen müssen

    Mit dem Inkrafttreten des EU-Umgründungsgesetzes am 1. August 2023 hat Österreich die EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz bietet einen umfassenden Rahmen für grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU und des EWR und schafft Klarheit für Unternehmen, die grenzüberschreitende Fusionen, Umwandlungen und Spaltungen planen.

    Hauptpunkte des EU-Umgründungsgesetzes

    1. Grenzüberschreitende Verschmelzung

    Die grenzüberschreitende Verschmelzung, seit 2007 im österreichischen Recht verankert, wurde durch das neue Gesetz überarbeitet und systematisch neu strukturiert. Das Gesetz unterscheidet zwischen der "Hinaus-Verschmelzung" und der "Herein-Verschmelzung". Dabei haben widersprechende Gesellschafter das Recht auf Barabfindung und Austritt aus der Gesellschaft. Die Anträge sind beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen, das auch die Missbrauchskontrolle durchführt.

    2. Grenzüberschreitende Umwandlung

    Eine wesentliche Neuerung ist die gesetzliche Regelung der grenzüberschreitenden Umwandlung, bei der der Satzungssitz einer Kapitalgesellschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt wird. Dabei bleibt die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erhalten, während das anwendbare Gesellschaftsrecht wechselt. Auch hier gibt es spezielle Regelungen für "Hinaus-Umwandlung" und "Herein-Umwandlung". Die Kanzlei Kobleder berät Sie gerne zu den Details und Anforderungen dieses Prozesses.

    3. Grenzüberschreitende Spaltung

    Erstmals wird auch die grenzüberschreitende Spaltung gesetzlich geregelt, allerdings nur zur Neugründung. Diese Regelung unterscheidet zwischen Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung zur Neugründung. Wichtig zu beachten ist, dass die grenzüberschreitende Spaltung zur Aufnahme nicht umfasst ist, was in der Praxis gewisse Einschränkungen mit sich bringen kann. Für spezifische Beratung zu diesem Thema steht die Kanzlei Kobleder Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wichtige Neuerungen und Anforderungen

    Missbrauchskontrolle

    Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist die obligatorische Missbrauchskontrolle durch das Firmenbuchgericht. Dieses muss prüfen, ob die Umgründung missbräuchlichen Zwecken dient, wie der Umgehung von Arbeitnehmerrechten oder Steuerpflichten. Diese Kontrolle ist ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes und erfordert detaillierte Dokumentationen und Prüfungen.

    Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern

    Das Gesetz sieht strenge Regelungen zum Schutz der Gesellschaftsgläubiger, Minderheitsgesellschaftern und Arbeitnehmern vor. Dazu gehören längere Fristen für die Offenlegung von Unterlagen und die Bereitstellung von Berichten durch das Leitungsorgan der Gesellschaft. Die Kanzlei Kobleder unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und sich optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

    Steuerliche Aspekte des EU-Umgründungsgesetzes

    Ein wichtiger Teil der grenzüberschreitenden Umgründungen sind die steuerlichen Implikationen, die oft komplex und vielschichtig sind. Das EU-Umgründungsgesetz bringt hier einige Änderungen und Herausforderungen mit sich, die Unternehmen im Auge behalten sollten.

    Steuerliche Behandlung von Verschmelzungen

    Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen gilt es, die steuerliche Kontinuität zu wahren. Grundsätzlich sollte eine steuerneutrale Verschmelzung angestrebt werden, bei der die stillen Reserven nicht aufgedeckt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die übertragende Gesellschaft alle erforderlichen steuerlichen Voraussetzungen erfüllt und dass sowohl im Herkunfts- als auch im Zielstaat entsprechende Regelungen zur Steuerneutralität bestehen.

    Die Kanzlei Kobleder berät Sie umfassend zur steuerlichen Planung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Verschmelzungen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und eine optimale steuerliche Behandlung sicherzustellen.

    Steuerliche Behandlung von Umwandlungen

    Die grenzüberschreitende Umwandlung (Sitzverlegung) einer Kapitalgesellschaft erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung, da hierbei sowohl direkte als auch indirekte Steuern berücksichtigt werden müssen. Bei der Verlegung des Satzungssitzes kann es zu einer Wegzugsbesteuerung kommen, wenn die im bisherigen Sitzstaat bestehenden stillen Reserven besteuert werden. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn der Umzug in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen erfolgt.

    Es ist daher wichtig, die steuerlichen Auswirkungen sowohl im Herkunfts- als auch im Zielstaat zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Kanzlei Kobleder unterstützt Sie bei der Erstellung eines umfassenden steuerlichen Konzepts, das alle relevanten Aspekte berücksichtigt und Ihnen hilft, Steuerlasten zu minimieren.

    Steuerliche Behandlung von Spaltungen

    Bei grenzüberschreitenden Spaltungen, insbesondere bei der Neugründung, sind die steuerlichen Herausforderungen besonders komplex. Die steuerliche Neutralität der Spaltung ist von entscheidender Bedeutung, um eine Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven zu vermeiden. Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen den beteiligten Ländern und eine detaillierte Planung.

    Ein weiterer Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung und der damit verbundenen Verbindlichkeiten. Hierbei sind nationale und internationale steuerliche Vorschriften zu beachten. Die Kanzlei Kobleder bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um eine steuerlich optimierte Lösung für Ihre grenzüberschreitende Spaltung zu finden.

    Praxisrelevanz und Umsetzung

    Für die Praxis bedeutet das neue EU-Umgründungsgesetz, dass Unternehmen bei grenzüberschreitenden Umgründungen umfassende Dokumentationen und Prüfungen durch externe Sachverständige einplanen müssen. Es ist ratsam, frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Aspekte der neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Missbrauchskontrollen erfolgreich zu bestehen. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite und bietet umfassende Beratung zu allen Aspekten der grenzüberschreitenden Umgründungen.

    Fazit

    Das EU-Umgründungsgesetz 2023 stellt einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Unternehmensrechts dar und bietet Unternehmen klare Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Umgründungen. Die neuen Regelungen tragen dazu bei, den Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und Arbeitnehmern zu stärken und Missbrauch zu verhindern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Umgründungsprozesse reibungslos und rechtskonform zu gestalten. Die Kanzlei Kobleder berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das EU-Umgründungsgesetz und unterstützt Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer grenzüberschreitenden Umgründungsprojekte.

    Kontaktieren Sie die Kanzlei Kobleder für eine umfassende Beratung und erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen helfen können.

  • Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023: Ein Überblick

    Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Erleichterungen und neue Möglichkeiten für gemeinnützige Organisationen in Österreich. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Erweiterung der spendenbegünstigten Zwecke, die Verkürzung der Fristen für die Spendenbegünstigung und die Einführung einer steuerfreien Freiwilligenpauschale. Zudem wurden die Regeln zur Mittelverwendung flexibler gestaltet und strengere Vorschriften zum Schutz vor Missbrauch der Spendenbegünstigung eingeführt. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite, um diese neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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    Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023: Ein Überblick

    Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, hat die österreichische Regierung bedeutende Änderungen für gemeinnützige Organisationen eingeführt. Diese Reform bringt zahlreiche Erleichterungen und neue Möglichkeiten, die sowohl die Verwaltung als auch die Finanzierung gemeinnütziger Zwecke betreffen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen vorgestellt. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen als kompetenter Berater in allen Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht zur Seite.

    Erweiterung der spendenbegünstigten Zwecke

    Eine der zentralen Änderungen betrifft die Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke. Künftig können Spenden für alle gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem:

    • Bildung
    • Sport
    • Kunst und Kultur
    • Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge
    • Menschenrechte
    • Frauenförderung
    • Konsumentenschutz

    Diese Erweiterung bietet gemeinnützigen Organisationen mehr Flexibilität und eine breitere Basis für die Spendenakquise. Für kirchliche Zwecke bleibt die Spendenbegünstigung jedoch ausgeschlossen.

    Praktische Umsetzung

    Organisationen, die bisher nicht in den Genuss der Spendenbegünstigung kamen, sollten nun prüfen, ob ihre Tätigkeiten unter die neuen Regelungen fallen. Die Kanzlei Kobleder unterstützt Sie bei der Beantragung und Einhaltung der neuen Vorschriften.

    Verkürzung der Fristen für die Spendenbegünstigung

    Eine weitere Erleichterung stellt die Verkürzung der Frist dar, in der eine Organisation den begünstigten Zweck ununterbrochen verfolgt haben muss, um spendenbegünstigt zu sein. Diese Frist wurde von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Dies bedeutet, dass neue Organisationen schneller von der Spendenbegünstigung profitieren können.

    Vereinfachung der Antragstellung

    Für kleine Non-Profit-Organisationen (NPOs) wird die Antragstellung ebenfalls vereinfacht. Anstelle einer jährlichen Prüfung des Rechnungs- und Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer genügt nun eine einmalige elektronische Antragstellung durch einen Steuerberater. Diese Maßnahme reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

    Ausschluss von der Spendenbegünstigung

    Es gibt jedoch auch strengere Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Spendenbegünstigung nicht missbraucht wird. Organisationen, die in den letzten zwei Jahren mit einer Verbandsgeldbuße wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung belegt wurden, sind von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn Entscheidungsträger oder Mitarbeiter in den letzten fünf Jahren wegen strafbarer Handlungen verurteilt wurden.

    Änderungen bei der Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen

    Eine bedeutende Neuerung betrifft die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen. Die bisherige Obergrenze von 500.000 Euro wurde aufgehoben. Zuwendungen sind nun abzugsfähig, sofern sie 10 % des Gewinns oder des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen. Überschreitungen dieser Grenze können in den folgenden neun Jahren geltend gemacht werden.

    Flexiblere Mittelverwendung

    Die Regelungen zur Mittelverwendung in den ersten Jahren nach der Zuwendung wurden ebenfalls gelockert. Bis zu 50 % der zugewendeten Vermögenswerte dürfen nun bereits in den ersten beiden Jahren für die begünstigten Zwecke verwendet werden. Auch die Verwendung der Erträge wurde flexibler gestaltet, was insbesondere für neue Stiftungen vorteilhaft ist.

    Einführung der Freiwilligenpauschale

    Eine weitere Neuerung ist die Einführung der sogenannten Freiwilligenpauschale. Zahlungen an ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Es gibt zwei Arten von Freiwilligenpauschalen:

    1. Kleine Freiwilligenpauschale: 30 Euro pro Einsatztag, maximal 1.000 Euro pro Jahr.
    2. Große Freiwilligenpauschale: 50 Euro pro Einsatztag, maximal 3.000 Euro pro Jahr.

    Diese Zahlungen sind steuerfrei, wenn sie freiwillig erfolgen und nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses oder anderer arbeitsrechtlicher Regelungen gezahlt werden. Die Organisationen müssen jedoch Aufzeichnungen über die Auszahlungen führen und bei Überschreitung der Höchstbeträge eine elektronische Meldung an das Finanzamt abgeben.

    Änderungen in der Bundesabgabenordnung (BAO)

    Neben den genannten Neuerungen wurden auch wichtige Änderungen in der BAO vorgenommen, die die Gemeinnützigkeit betreffen. Dazu gehören unter anderem:

    • Ermöglichung von Kooperationen: Gemeinnützige Organisationen können nun leichter mit nicht-begünstigten Partnern kooperieren, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
    • Ausgliederungen und Dachverbände: Es wurden Erleichterungen für Holdings und Dachverbände geschaffen, die Mittel an andere begünstigte Körperschaften übertragen können.
    • Rückwirkende Satzungsänderungen: Bei formalen Satzungsmängeln sind nun rückwirkende Änderungen möglich.

    Auswirkungen auf die Praxis

    Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts bringt zahlreiche Erleichterungen und neue Möglichkeiten für gemeinnützige Organisationen. Durch die Erweiterung der spendenbegünstigten Zwecke, die flexiblere Mittelverwendung und die Einführung der Freiwilligenpauschale wird der Handlungsspielraum gemeinnütziger Organisationen erheblich erweitert. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite, um diese neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

    Beispielhafte Anwendungen

    Eine gemeinnützige Bildungsorganisation könnte beispielsweise von der neuen Spendenbegünstigung profitieren, indem sie Spenden für Bildungsprojekte steuerlich absetzbar macht. Durch die verkürzte Frist zur Spendenbegünstigung könnten neue Bildungsinitiativen schneller starten und Spenden akquirieren.

    Eine Sportorganisation könnte die Freiwilligenpauschale nutzen, um ehrenamtliche Trainer und Betreuer steuerfrei zu entlohnen, was die Attraktivität ehrenamtlicher Tätigkeiten erhöht und die Organisation bei der Gewinnung von Freiwilligen unterstützt.

    Fazit

    Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringt umfassende Änderungen und Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen in Österreich. Die Erweiterung der spendenbegünstigten Zwecke, die flexiblere Mittelverwendung und die Einführung der Freiwilligenpauschale bieten neue Chancen für die Finanzierung und den Betrieb gemeinnütziger Aktivitäten. Die Kanzlei Kobleder steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um diese Chancen zu nutzen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an uns.

    Die Kanzlei Kobleder ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts und unterstützt Sie bei der optimalen Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten.

  • Erhöhung und Vereinheitlichung des Kilometergeldes ab 2025: Was Unternehmen und Selbstständige wissen müssen

    Ab dem 1. Januar 2025 wird das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent pro Kilometer für Pkw, Motorräder und Fahrräder harmonisiert und angehoben. Dadurch sollen vor allem umweltfreundlichere Verkehrsmittel gefördert werden. Die Vergütung für Mitfahrende erhöht sich von 5 Cent auf 15 Cent pro Kilometer. Das Tagesgeld für Inlandsreisen steigt auf bis zu 30 € pro Tag, während das pauschale Nächtigungsgeld auf 17 € angehoben wird. Unternehmen und Selbstständige sollten diese Anpassungen nutzen, um ihre Mobilitätskonzepte nachhaltiger zu gestalten.

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    Erhöhung und Vereinheitlichung des Kilometergeldes ab 2025: Was Unternehmen und Selbstständige wissen müssen

    Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung der amtlichen Kilometergelder in Kraft: Es erfolgt eine Harmonisierung und eine deutliche Erhöhung auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer, unabhängig davon, ob ein Pkw, Motorrad oder Fahrrad genutzt wird. Diese Anpassung ist ein Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung und soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel attraktiver gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen über die neuen Sätze und die praktischen Auswirkungen auf Ihre Steuerplanung.

    Was ist das amtliche Kilometergeld?

    Das amtliche Kilometergeld dient der pauschalen Abgeltung von Kosten, die bei der betrieblichen Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen Fahrzeugs entstehen. Dazu zählen nicht nur Treibstoffkosten, sondern auch Wartungsaufwendungen, Mautgebühren und Parkkosten. Das Kilometergeld ermöglicht eine einfache und unbürokratische Abrechnung dieser Kosten, indem sie mit einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer pauschal vergütet werden.

    Es ist zu beachten, dass Kilometergeld nur dann ansetzbar ist, wenn das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt wird. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist eine separate Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten erforderlich. Der Nachweis der gefahrenen Kilometer erfolgt üblicherweise durch ein genau geführtes Fahrtenbuch oder durch detaillierte Reisekostenabrechnungen beziehungsweise Reiseberichte.

    Kilometergeld 2025: Harmonisierung auf 50 Cent

    Ab dem 1. Januar 2025 wird das amtliche Kilometergeld auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer angehoben – und das unabhängig davon, welches Fahrzeug verwendet wird. Dies bedeutet insbesondere für Fahrten mit Motorrädern und Fahrrädern eine erhebliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Sätzen. Bislang betrug das Kilometergeld für Pkw und Kombis 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent pro Kilometer.

    Die einheitliche Erhöhung führt nicht nur zu einer Vereinfachung der Regelungen, sondern soll auch Anreize für den Einsatz umweltfreundlicher Alternativen wie Fahrräder und E-Bikes schaffen. Vor allem im urbanen Raum können Fahrräder und E-Bikes eine attraktive Alternative zum Auto sein – sowohl für die betriebliche Nutzung als auch für Pendler.

    Neue Anreize für Fahrgemeinschaften

    Die Anpassung betrifft auch die Vergütung für Mitfahrende: Diese steigt von bisher 5 Cent auf 15 Cent pro Kilometer. Dadurch soll die Bildung von Fahrgemeinschaften gefördert werden. Das ist besonders für Unternehmen von Interesse, deren Mitarbeiter oft gemeinsam zu Kunden oder zu Baustellen fahren. Ein verstärktes Nutzen von Fahrgemeinschaften kann die Betriebskosten senken und gleichzeitig zur Reduktion des CO2-Ausstoßes beitragen.

    Vergleich der Kilometergeldsätze: Alt vs. Neu

    Fahrzeugtyp Kilometergeld bis 31.12.2024 Kilometergeld ab 1.1.2025
    Pkw und Kombi 0,42 € 0,50 €
    Motorrad 0,24 € 0,50 €
    Fahrrad und E-Bike 0,38 € 0,50 €
    Mitfahrende 0,05 € 0,15 €

    Höhere Kilometerobergrenze für Fahrräder

    Neben der Anpassung der Kilometergeldsätze wird auch die Obergrenze für die betrieblich gefahrenen Kilometer bei Fahrrädern angehoben. Bisher konnten maximal 1.500 Kilometer pro Jahr für Fahrräder steuerlich geltend gemacht werden, ab 2025 wird diese Obergrenze auf 3.000 Kilometer pro Jahr erhöht. Dies ist ein weiterer Schritt, um den Einsatz von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu fördern.

    Für Kraftfahrzeuge hingegen bleibt die bestehende Regelung bestehen: Hier können maximal 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob mehrere Kraftfahrzeuge nacheinander oder nebeneinander genutzt werden.

    Tagesgelder und Nächtigungsgelder ab 2025

    Tagesgelder

    Das Tagesgeld für Inlandsreisen darf ab dem 1. Januar 2025 bis zu 30 € (vorher: 26,40 €) pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Tagesgeldes gerechnet werden. Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu, ausgenommen eine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 Abs 5 Z 1–6 EStG sieht eine Abrechnung des Tagesgeldes nach Kalendertagen vor. In diesem Fall steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu.

    Tagesgelder, die über den Betrag von 30 € hinausgehen, sind steuerpflichtig, selbst wenn ein höherer arbeitsrechtlicher Anspruch besteht.

    Pauschale Nächtigungsgelder

    Für den Nächtigungsaufwand einschließlich Frühstück können ab dem 1. Januar 2025 pauschal 17 € (vorher: 15 €) abgabenfrei verrechnet werden. Weist der Dienstnehmer tatsächlich aufgewendete höhere Kosten für die Nächtigung nach, können diese anstelle des Pauschalbetrages abgabenfrei ausbezahlt werden.

    Praktische Auswirkungen und Empfehlungen

    Die Erhöhung und Vereinheitlichung des Kilometergeldes bringt für viele Selbstständige und Unternehmen finanzielle Entlastungen und mehr Flexibilität bei der Wahl des Verkehrsmittels. Besonders für Personen, die vermehrt auf das Fahrrad umsteigen oder Fahrgemeinschaften bilden, ergeben sich interessante neue Sparpotenziale.

    Praktischer Tipp: Unternehmen sollten ihre Reisekostenrichtlinien überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Kilometergeldsätze anpassen. Ebenso könnte es sinnvoll sein, den Einsatz von Fahrrädern für Kurzstrecken zu fördern, insbesondere in städtischen Gebieten. Diese Maßnahme spart nicht nur Kosten, sondern ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz.

    Zusammenfassung und Ausblick

    Die Änderung des amtlichen Kilometergeldes ab 2025 stellt eine wichtige Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Klimaziele dar. Die Vereinheitlichung auf 50 Cent pro Kilometer für Pkw, Motorräder und Fahrräder bietet neue Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Unternehmen und Selbstständige sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Mobilitätskonzepte zu überdenken und auf nachhaltigere Optionen umzustellen.

    Mögliche Fragen? Falls Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Abrechnung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu den Auswirkungen der Kilometergeldänderungen auf Ihre individuelle Situation. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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Mag. Heinz Kobleder
Steuerberater & geschäftsführender Gesellschafter

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