Brexit steuerliche Auswirkungen

Auf Basis des vorliegenden Abkommens mit der EU trat das Vereinigte Königreich mit 1. Februar aus der EU aus. Während der nunmehr beginnenden „Übergangsphase“ bis Ende 2020 wird das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Sohin ergeben vorerst keine steuerlichen Auswirkungen österreichische Unternehmen.

Die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich werden so rasch wie möglich aufgenommen, mit dem Ziel, diese bis Ende 2020 (eine Verlängerung der Übergangsphase über 2020 ist grundsätzlich möglich) abzuschließen.

Die Europäische Kommission hat eine Website eingerichtet, auf der Brexit-relevante Informationen zu finden sind sowie eine Seite mit umfangreichen Fragen und Antworten rund um den Brexit. Die Website können Sie hier aufrufen.

Gerne können Sie auch Ihren Steuerberater in Mödling kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Brexit haben. Rufen Sie uns einfach an.