Steuerbonus für Freizeitsportler

Aktuelle WHO-Studie bestätigt: Österreicher machen zu wenig Sport – WK Wien fordert: 600 Euro für Freizeitsportausgaben von Steuer absetzbar machen
Wie eine aktuelle WHO-Studie bestätigt, bewegen sich die Österreicher viel zu wenig. Und das macht krank. Die Wirtschaftskammer Wien hat gemeinsam mit der Ärztekammer Wien und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger einen konkreten Vorschlag ausgearbeitet, wie man die Menschen zu mehr Bewegung motivieren kann: Nämlich über die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder gewerbliche Sporteinrichtungen wie beispielsweise Fitnesscenter oder Tennisclubs.

Regelmäßig Sport
Mit dem Steuerbonus sollen mehr Menschen in Österreich zu regelmäßigem Sport gebracht werden. Das Modell sieht vor, dass max. 600 Euro pro Kalenderjahr im Rahmen des Steuerausgleichs geltend gemacht werden können. Dabei müssen mindestens 6 Monate Mitgliedschaft nachweisbar sein. Das bedeutet für einen durchschnittlichen österreichischen Steuerzahler (2160 Euro brutto Lohn/Gehalt) etwa 210 Euro Steuergutschrift. Insgesamt würde das Modell die Finanz rund 150 Mio. Euro kosten. Der Steuerbonus rechnet sich mittel- und langfristig, weil das Gesundheitssystem durch mehr Freizeitsportler und weniger kranke Menschen deutlich entlastet würde. Die Wiener würden jedenfalls den Steuerbonus begrüßen, wie eine MAKAM-Umfrage zeigt. Knapp zwei Drittel (64 Prozent) sind der Meinung, dass Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder z.B. Fitnessstudios steuerlich absetzbar sein sollten. 44 Prozent der Wiener würden den Steuerbonus zum Anlass nehmen und mit Sport im Fitnessclub oder Sportverein beginnen! Wenn es gelingt diese Menschen für regelmäßige Bewegung zu begeistern, wäre das eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Die Menschen, weil sie gesünder leben. Die Freizeitwirtschaft und Sportvereine gewinnen neue Mitglieder. Die Wirtschaft, weil sie fitte und ausgeglichene Mitarbeiter haben. Und das Gesundheitssystem, weil weniger Menschen krank sind.

Wenn es triftige medizinische Gründe für den Besuch eines Fitnesscenters gibt, können die Kosten des Fitnesscenters schon jetzt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater in Maria Enzersdorf berät Sie gerne, wie Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, um Ihre Steuern zu reduzieren.