Ausländische Unternehmer, die in Österreich steuerpflichtige Umsätze tätigen müssen sich registrieren lassen. Besteht Registrierungspflicht, hat der ausländische Unternehmer eine Steuernummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu beantragen. Der Antrag für die Vergabe einer Steuernummer kann formlos gestellt werden.
In jenen Fällen, in denen der Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet weder Wohnsitz, noch Sitz oder Betriebsstätte hat und auch kein entsprechendes Amtshilfeabkommen vorliegt, ist die Bestellung eines Fiskalvertreters im Sinne des § 27 Abs (7) UStG, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, erforderlich.
Registrierungspflichtige Unternehmer müssen grundsätzlich bis zum 15. des zweit- folgenden Monates nach Ende des Voranmeldungszeitraumes (meist Kalendermonat) eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) elektronisch an das Finanzamt übermitteln und die Umsatzsteuer einzahlen. In bestimmten Fällen bestehen Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von UVAs bzw. von der Pflicht zur Abgabe überhaupt.
Darüber hinaus ist bis 30.4. des Folgejahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben, bei elektronischer Übermittlung bis 30.6.
Details zur UVA und zur Umsatzsteuerjahreserklärung, die auch für ausländische Unternehmer gelten, finden Sie auf unseren FAQs zur Umsatzsteuer.
Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung stellt eine Fiskalvertretung eine einfache und kostengünstige Alternative zur physischen Niederlassung mittels einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung dar. Eine Fiskalvertretung ermöglicht ausländischen Unternehmen den Eintritt in den österreichischen Markt, ohne die Kosten und Beschränkungen einer physischen Niederlassung, die insbesondere die Schaffung einer eigenen Struktur in Österreich und eine separate Buchführung in Österreich erfordern würde. Ein ausländisches Unternehmen, das in Österreich einen Fiskalvertreter bestellt hat, unterliegt in Österreich insbesondere nicht der Körperschaftsteuer. Die Tätigkeit wird vollständig vom Ausland aus über den Fiskalvertreter als Mittler abgewickelt, der für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den österreichischen Steuerbehörden verantwortlich ist: Beschaffung einer Umsatzsteuernummer, Einreichung der regelmäßigen Steuererklärungen und -zahlungen, Beantragung von Erstattungen usw.
Die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer ist eine komplexe Thematik, die sich permanent weiterentwickelt und ein sehr spezielles Fachwissen erfordert.
Wir haben langjährige Erfahrung bei der Vertretung ausländischer Unternehmer in Österreich. Wir unterstützen Sie von der Beantragung der Steuernummern bis hin zu Ihren periodischen Meldungen an die zuständigen Behörden. Für Unternehmer, die eine Geschäftsadresse benötigen, bieten wir gerne unseren Domizilservice an.